Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Einseitige Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Amazons AGB-Klausel zur einseitigen Preiserhöhung bei Prime unwirksam ist. Damit war auch die im September 2022 erfolgte Beitragserhöhung von rund 30 Prozent auf bis zu 89,90 Euro pro Jahr unzulässig. Die Richter beanstandeten, dass die Klausel zu unklar formuliert sei und Kunden nicht nachvollziehen könnten, wann und warum Preise steigen.… mehr “ARAG Recht schnell…”