Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben “eigenhändig”
nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen
Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2022, Az. 7 Ca 8057/21
Das Arbeitsgericht München hat entschieden, dass die Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben “eigenhändig” nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen ist.
Der Sachverhalt:
Ein mittelständischer Arbeitgeber hatte einen seiner Außendienstmitarbeiter im Rahmen der Probezeit gekündigt.… mehr “Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Einschreiben “eigenhändig””