Mit zunehmenden Unwetterereignissen werden Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste häufiger – und die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Seit nunmehr mehr als einem Jahr gilt in Österreich eine neue Regelung der sogenannten „Baumhaftung“ (§ 1319b ABGB): Ein Baumhalter haftet für Personen- oder Sachschäden nur dann noch, wenn er durch Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt bei Prüfung oder Sicherung des Baumes den Schaden verursacht hat.… mehr “Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung”