Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Netflix-Klausel zu Gutscheinen unzulässig +++
Eine Klausel des Anbieters Netflix zu Gutscheinen ist unzulässig. Konkret ging es um die Regelung, wonach eine Kündigung erst wirksam werden sollte, wenn vorhandenes Restguthaben vollständig verbraucht ist. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) benachteiligt diese Praxis Verbraucher unangemessen. Denn je nach Guthaben könnte sich das Vertragsende um viele Monate verzögern.… mehr “ARAG Recht schnell…”