White Owl Capital WOC I: Spanien kürzt Vergütung für Solarstrom

White Owl Capital WOC I: Spanien kürzt Vergütung für Solarstrom

White Owl Capital WOC I: Spanien kürzt Vergütung für Solarstrom

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die spanische Regierung hat im Sommer die Vergütung für Solarstrom gekürzt. Das wirkt sich auch negativ auf den Solarfonds WOC I von White Owl Capital aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Fonds WOC I des Berliner Emissionshauses White Owl Capital investiert ausschließlich in Solaranlegen in Spanien. Dementsprechend sind die Fondsgesellschaft und auch die Anleger von den Kürzungen der Vergütung für Solarstrom der spanischen Regierung betroffen. Nach Medienberichten sind vorläufig keine Ausschüttungen zu erwarten.

Trübe Aussichten für die Anleger, die nicht nur nachhaltig investieren wollten, sondern natürlich auch auf Renditen hofften. Zwar gehört Spanien der Energy Charter Treaty, einer weltweiten Energieverfassung, an, so dass auch Klagen gegen Spanien wegen Verstoßes gegen diese Verfassung möglich sein könnten. Doch solche Klagen können sich hinziehen und das Ergebnis ist offen. Daher können sich betroffene Anleger, die um ihr Geld fürchten, auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.

Dazu kann geprüft werden, ob die hohen Maßstäbe an eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfüllt wurden. Denn im Zuge des Beratungsgesprächs hätten die Anleger über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend informiert werden müssen. Zu diesen Risiken zählen zum Beispiel politische Entscheidungen, die die Wirtschaftlichkeit des Fonds negativ beeinflussen können. Letztlich haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben, so dass am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Daher ist die Beteiligung an Solarfonds wie den WOC I auch keine sichere Geldanlage und nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Es gilt der Grundsatz, dass die Anlage auch zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Liegt eine solch fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus kann auch der Emissionsprospekt überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst konkretes Bild von der Kapitalanlage machen kann, bevor er die Anteile zeichnet. Unvollständige, falsche oder irreführende Angaben führen zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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