Weserschwimmer-Bewegung: CDU und SPD beschädigen Grundrecht des Gemeingebrauchs

Weserschwimmer-Bewegung: CDU und SPD beschädigen Grundrecht des Gemeingebrauchs

(NL/1440639973) Verhinderung der Freigabe des Badens aus „Sicherheitsgründen“ offenbar nur Propaganda

In einer kommunalen CDU-Mitteilung vom 25.06.2014 behauptet der CDU-Obmann Paul Bödeker hinterlistig: „Natürlich ist es schade, dass der Badebetrieb, nachdem sich die Wasserqualität in der Weser so verbessert hat, nicht durchgeführt werden kann, aber Sicherheit steht für uns immer an erster Stelle. Diese Aussage Bödekers ist bei Betrachtung der relevanten Gutachten und landesrechtlichen Bestimmungen vollkommen unglaubwürdig. Zudem lässt die Phrase des CDU-Politikers keinesfalls vermuten, dass er eine unterstellte Nichtdurchführbarkeit eines Naturbadebetriebs tatsächlich bedauert.

Die SPD benennt ihren politischen Willen schon etwas konkreter als die CDU und bekennt, man könne schließlich auch woanders baden. Frau Martina Kirschstein-Klingner (SPD): „Wir haben drei Bäder hier und ein Hallenbad in der Stadt; und ich finde da kann jeder baden gehen. Und da muss man nicht unbedingt an so einer gefährdeten Stelle das dann eben auch noch genehmigen.“ (Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/weserstrandbad-bremerhaven-badeverbot100.html )

CDU und SPD haben die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass sie das landesrechtlich seit Juli 2013 eingeräumte Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Bremerhavener Weserstrand nur aufgrund von üblichen Gefährdungen wie Gezeitenströmung und Schiffswellen weiterhin verwehren und damit die Gemeingebrauchsverordnung des Landes Bremen ad absurdum führen. Weserschwimmer Harm Ahlers: „Es ist zu bezweifeln, ob Paul Bödeker und Martina Kirschstein-Klingner es als Parteivorsitzende verantworten können, dem Bürger das Grundrecht des Badens im Weserfluss aus unverhältnismäßigen Gründen zu verwehren.“

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