Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? – Beim Spiel mit dem Glück gehen Beck und Co. die Argumente aus

Stoppt der EuGH den E 15-Glücksspielstaatsvertrag? – Kieler Innenministerium vergibt erste Lizenzen

Mainz/Kiel, Mai 2012 – 30 Jahre Mittwochslotto: für den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) – gefühlt seit ebenfalls drei Jahrzehnten im Amt – ein Grund zum Feiern und Anlass, einmal mehr seine sehr subjektive Wertung zur deutschen Glücksspielgesetzgebung darzulegen: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es richtig ist, das Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag dem Ordnungsrecht zu unterwerfen und dadurch die Ausweitung von Glücksspielsucht und von betrügerischen Machenschaften einzudämmen“, sagte der Dauer-Ministerpräsident in Mainz. Der Staat schütze nicht nur spielsuchtgefährdete Personen, die sich durch übermäßiges Spielen verschuldeten, Arbeitsplatz und persönliche Beziehungen gefährdeten, sondern auch deren Familien. Was Beck verschweigt: Die aktuelle Version des Glücksspielstaatsvertrages (E 15) ist nach Expertenmeinungen zum Scheitern verurteilt, sie entspricht nicht europäischen Standards und ignoriert die Spielgewohnheiten von Millionen Verbrauchern – tatsächliche Kanalisierung und Regulierung Fehlanzeige.

Viele Fragen, keine Antworten

Im Notifizierungsverfahren durch die Europäische Kommission wurde der E 15-Entwurf zunächst im Sommer 2011 und erneut im letzten März mit seitenlangen kritischen Ausführungen bedacht, auf die die 15 beteiligten Ministerpräsidenten und ihre Glücksspielreferenten bis dato keine Antworten geben: Warum beispielsweise werden bundesweit nur 20 Lizenzen an Sportwettenbetreiber vergeben? Warum werden diese durch horrende Steuersätze in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beschnitten? Warum werden Online-Poker und Online-Casino nicht reguliert, womit Millionen von Spielern legale Spielmöglichkeiten erhalten würden, die sich nun weiterhin im unregulierten Schwarzmarkt tummeln (müssen)? Und warum, so fragt sich die Fachwelt, wischen Beck oder auch der schleswig-holsteinische Oppositionsführer Ralf Stegner einfach die begründeten Bedenken handstreichartig weg, indem sie erklären, Europa gebe grünes Licht für E 15 (vgl. http://landesblog.de/2012/03/glucksspielstaatsvertrag-der-wortlaut-des-schreibens-der-eu-kommission)? Beim zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jürgen Creutzmann (FDP), klingt dies ganz anders: Demnach „ermahnt die Kommission die Bundesländer, dass die Lizenzvergabe transparent gestaltet sein muss und die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter nicht bevorzugen darf.“ Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens beschränke sich auf technische Normen, impliziere jedoch nicht die Vereinbarkeit des Gesamttextes mit dem EU-Vertrag. Die Kommission behalte sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Ministerpräsidenten sehen nicht gut aus

So ist E 15, dessen Verfechtern die Argumente auszugehen drohen, wohl eher der Versuch, unter Zuhilfenahme einer enormen Portion Ignoranz die Pfründe staatlicher Anbieter zu sichern, was auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) http://www.faz.net ähnlich kommentiert: „Die Ministerpräsidenten sehen in der ganzen Diskussion nicht gut aus. Der Gesetzentwurf stammt aus dem Bundesrat, die Länder sind Urheber der geplanten Regelung. Ihre zögerliche Haltung bei allem, was mit der Öffnung des Glücksspielmarkts zu tun hat, bringt ihnen den Ruf ein, weltfremd und rückständig zu sein. Mit der zaghaften Öffnung im Bereich der Sportwetten wollen die Länder vor allem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Genüge tun, der vor zwei Jahren angeordnet hat, der deutsche Glücksspielmarkt müsse entweder strenger oder liberaler geregelt sein – Hauptsache aber, gerechter.“ Gerechter wäre es nun wohl, wenn eben nicht nur Sportwetten, sondern Online-Poker und Casino-Angebote legalisiert und reguliert würden. Denn auch darauf haben Beck und Co. keine Antwort: Warum nämlich Online-Poker nach ihrer Bewertung ein höheres Sucht- und Manipulationsrisiko berge als die Sportwette. Genau hinter diesem Argument verschanzt sich die E 15-Front gerne, um die Nicht-Berücksichtigung von Online-Poker zu begründen. Tatsächlich hat das in Sankt Augustin bei Bonn angesiedelte Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten http://www.forschung-gluecksspiel.de im Auftrag der unabhängigen TÜV Trust IT herausgefunden, dass Online-Poker Texas Hold’em nur mittleres Risiko in Sachen Suchtpotenzial aufweist und damit nicht mehr und nicht weniger gefährlich sei als Sportwetten. Gemäß der Studie ist es zudem gerade der nicht regulierte Schwarzmarkt, „der illegale Geldwäsche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ermöglicht und fördert).“ Derzeit würden „faktisch Rahmenbedingungen geschaffen, die Geldwäsche in Deutschland geradezu zu fördern scheint, der auch über Deutschland hinaus gesellschaftliche Schäden innerhalb der EU zu multiplizieren scheint.“

Glücksspielmusterland Schleswig-Holstein erteilt erste Lizenzen

Spieler- und Jugendschutz, Manipulationsrisiken und auch attraktive Konditionen für die Landeskassen bzw. den organisierten Breitensport: Das alles hat man in Schleswig-Holstein auf Initiative der schwarz-gelben Regierungsfraktionen europarechtskonform und wettbewerbsfähig geregelt, die Goutierung aus Brüssel liegt auf dem Tisch, ebenso Lizenzanträge vieler Anbieter. Erste, an strenge Auflagen geknüpfte Lizenzen mit einer Laufzeit von sechs Jahren sind in dieser Woche vergeben worden, und zwar an Polco Ltd., eine Tochterfirma von Betfair, an Jaxx SE, dem der MyBet-Betreiber PEI Ltd. gehört, sowie an Oddset (vgl. http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2012/120503_im_glueckspiel.html). „Wenn Manipulations- und Suchtgefahr noch immer die Hauptargumente für das restriktive E 15-Modell sind, dann kann man diese entkräften. Ein Blick nach Kiel oder nach Dänemark, an dessen vorbildlichem System sich Schleswig-Holstein orientiert, genügt“, erläutert Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach http://www.timelaw.de in München. Potenzielle Geldwäscher könnten in Echtzeit identifiziert werden, ebenso suchtgefährdete Spieler aufgrund ihres Spielverhaltens, ihrer Einsätze und der Spielintensität.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hat das Verhalten der E 15-Länder im Kieler Landtag nochmals deutlich charakterisiert: „Statt möglichst hohe Standards gegen Geldwäsche und beim Spielerschutz zu setzen und damit die Probleme zu bekämpfen, wollen die anderen Bundesländer durch die quantitative Beschränkung der Anzahl das Problem lösen. Das wäre in etwa so, wie wenn wir beschließen würden, dass wir die Qualität bei den Medizinberufen dadurch steigen wollen, dass wir die Zahl der Zulassungen bei Ärzten beschränken. Da fordern wir doch auch qualitative Hochschulabschlüsse und lassen nicht jeden selbst ernannten Medizinmann eine Lizenz erwerben.“ CDU-Wirtschaftsexperte Hans-Jörn Arp machte zudem deutlich, dass der E 15-Vertrag auch deshalb zu scheitern drohe, weil die im Zuge der Umsetzung vorgeschlagene Absenkung des Steuersatzes im Rennwett- und Lotteriegesetzes europarechtswidrig sei.

E 15: Wird es dem Bund zu bunt?

Warum ein Vertragswerk, das von Experten durchweg als anfechtbar und nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet wird und alles andere als den Realitäten des Spielemarktes entspricht, derzeit den Ratifizierungsprozess in den deutschen Landtagen durchläuft mit der Gewissheit, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut zu scheitern, bleibt ein weiteres Geheimnis der Ministerpräsidenten jenseits der Landesgrenzen von Schleswig-Holstein. Auch in der Analyse der FAZ „steht das ganze Gerüst der Glücksspielneuregelung auf wackeligen Füßen, auch weil sich aus dem Ausscheren Schleswig-Holsteins aus dem Glücksspielstaatsvertrag juristische Folgeprobleme ergeben. Deshalb muss bei allen Neuregelungen die Begründung stimmen. Die Länder sollten erklären, wo sie auf dem Glücksspielmarkt hinwollen und warum, sonst hat ihre Konstruktion vor dem EuGH keinen Bestand. Eine weitere Ohrfeige aus Luxemburg könnte dazu führen, dass es dem Bund oder der EU zu bunt wird mit dem deutschen Glücksspielflickenteppich und sie die Sache lieber selbst regeln.“ (Andreas Schultheis)
Das Redaktionsbüro Andreas Schultheis bietet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ghostwriting, Manuskripte, Redevorlagen etc. für Unternehmen, Verbände, Politiker.

Andreas Schultheis, Text & Redaktion
Andreas Schultheis
Heisterstraße 44
57537 Wissen
schultheisoffice@aol.com
02742967527
http://www.xing.com/profile/Andreas_Schultheis2