Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Freien Berufen stärken

Wenn sich schleswig-holsteinisches Gedankengut auch in den anderen Bundesländern durchsetzt, werden Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Angehörigen der Freien Berufe bald einen besseren Vertrauensschutz genießen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat auf Initiative des Justizministeriums den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht“ in den Bundesrat eingebracht.
Die Initiative verfolgt das Ziel eines ungeteilten Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern in der Strafprozessordnung (StPO). Dazu erklärte Justizminister Emil Schmalfuß: „Wir wollen mit unserer Bundesratsinitiative erreichen, dass die als nicht sachgerecht angesehene Differenzierung zwischen absolut und relativ geschützten Vertrauensverhältnissen in § 160a StPO beseitigt wird.“
Aus diesem Grund möchte das Land den absoluten Schutz vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen auf alle Berufsgruppen ausweiten, die nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.
„Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen allen Berufsgeheimnisträgern und denjenigen, die sich hilfe- und ratsuchend an sie wenden, ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat,“ so der Minister im Bundesrat. „Wirksame Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen zu können, ist Teil der unabweisbaren Lebensbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass gegenüber Berufsgeheimnisträgern offenbarte Tatsachen und Umstände nicht zur Kenntnis Dritter gelangen.“
Anlass der Bundesrats-Initiative ist der bisherige abgestufte Schutz verschiedener Gruppen von Berufsgeheimnisträgern. So genießen Seelsorger, Verteidiger, Abgeordnete und Rechtsanwälte einen absoluten Schutz bei gegen sie gerichteten Ermittlungsmaßnahmen. Steuerberater, Ärzte oder Psychotherapeuten verfügen hingegen nur über einen eingeschränkten Schutz, der im Einzelfall von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung abhängt. Diese Differenzierung bewertet Schmalfuß als nicht sachgerecht.
Mit der Bundesrats-Initiative erfüllt der Justizminister den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Dort heißt es wörtlich: „Daher setzen sich CDU und FDP für den ungeteilten Schutz der Berufsgeheimnisträger ein.“
Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB) unterstützt diese Bundesratsinitiative. „Die Wiederherstellung des absoluten Vertrauensschutzes für Berufsgeheimnisträger ist ein seit Jahres verfolgtes, zentrales Anliegen,“ so LFB-Präsident Hans-Peter Küchenmeister. In zahlreichen Gesprächen mit Landesministern und Fraktionen habe der LFB auf die aus seiner Sicht notwendige Abschaffung der Stufenregelung für Berufsgeheimnisträger hingewiesen. Der LFB setze dabei auch auf die Unterstützung des Bundesverbandes und der Landesverbände der Freien Berufe, so Küchenmeister.

Der LFB Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein ist die
Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände. In
Schleswig-Holstein gibt es rund 40.000 selbstständige Freiberufler. Diese
beschäftigen über 82.000 Mitarbeiter – darunter ca. 4.500 Auszubildende
– und erwirtschaften rund 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Landesverband der Freien Berufe Schleswig-Holstein (LFB)
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