Urheberrecht schützt Spielpläne nicht

Urheberrecht schützt Spielpläne nicht
Urheberrecht schützt Spielpläne nicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem kürzlich entschieden, dass die Spielpläne der europäischen Fußballligen, die in Datenbanken online gestellt werden, nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Das heißt, dass die jeweiligen Ligen die gewerbliche Nutzung ihrer Spielpläne durch andere Verwerter nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen dürfen (Az: C-604/10).
Den betreffenden Spielplänen fehle die „Originalität“, so das europäische Gericht, die eine geistige Schöpfung durch das Urheberrecht schützenswert macht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Der Argumentation des EuGH zufolge ist eine Datenbank dann kein urheberrechtlicher Schutzgegenstand, wenn die Daten nur auf der Grundlage von technischen Regeln hergestellt werden, ohne das Raum für künstlerisches Freiheit bleibt, die aber wichtige Voraussetzung für die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes ist.

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