Übersetzungsbüro Russisch für Gerichte

Übersetzungsbüro Russisch für Gerichte

Birgit Strauß ist spezialisiert auf das Übersetzen sensibler Rechtstexte von der russischen Sprache ins Deutsche – und umgekehrt

Immer dann, wenn Übersetzungen vor Gericht Bestand haben müssen, ist die Übertragung von einer Sprache in die andere eine besondere Herausforderung. Das Übersetzungsbüro von Birgit Strauß ist darauf spezialisiert: Die ermächtigte Übersetzerin für Russisch nimmt Übersetzungen vor für Vertragstexte und Geschäftsunterlagen, ebenso wie für Urkunden und juristische Urteile.

Datenschutz und Geheimnisschutz haben oberste Priorität

„Gerade Übersetzungen für Gerichte sollten unbedingt von einem professionellen Übersetzer sprachlich und fachlich übertragen werden“, rät Birgit Strauß. „Denn im juristischen Bereich kommt es auf sprachliche Nuancen, korrekte Terminologie und auch fundierte Kenntnisse des anderen Rechtssystems an“. Noch wichtiger ist, dass Fach-Übersetzer auch die gesetzlichen Vorschriften für Geheimnisschutz und Datenschutz genau kennen. Beauftragen Gerichte hier Laien, kann es ungewollt zu Problemen kommen:

Laien unterliegen keinerlei Überprüfung, weder fachlich noch persönlich. Sie sind sich ihrer Aufgabe mitunter nicht bewusst und können dadurch die Sicherheit im Rechtsverkehr gefährden. So kommt es vor, dass vertrauliche Informationen publik werden. Dadurch könnten eine langwierige, intensive Vorbereitung auf ein Verfahren, die gewonnenen Ermittlungsergebnisse oder die laufenden Verhandlungen zunichte gemacht werden. Und die Laien könnten noch nicht einmal entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

Spezielle Dokumente erfordern ermächtigte Übersetzer

Birgit Strauß ist im deutschsprachigen Raum als Übersetzerin für Russisch tätig und ist neben Fachübersetzungen für die Justiz auch auf die Bereiche Wirtschaft und Medizin spezialisiert. Deshalb beauftragen Staatsanwaltschaften und Gerichte bei ihrem Übersetzungsbüro häufig Übersetzungen aus dem Russischen.

Für Deutschland gilt: die Übersetzungen von Urkunden, Urteilen oder Verträgen müssen in den meisten Fällen von einem ermächtigten Übersetzer bescheinigt werden, damit sie vor Gericht oder bei Behörden anerkannt werden. Ein Übersetzungsbüro ist dazu nicht berechtigt, denn die Ermächtigungen erfolgen personenbezogen durch das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Übersetzer ansässig sind. Birgit Strauß arbeitet bereits seit 1990 als ermächtigte Übersetzerin für Russisch und richtet sich nach der ISO 17100 für Übersetzungsleistungen.

Kunden erhalten nach Begutachtung ihrer Texte und Absprache zu Umfang, inhaltlichen Herausforderungen oder terminologischen Vorgaben ein Angebot mit Pauschalpreis. Darin enthalten sind die Übersetzung selbst und wenn gewünscht ein Zweitlektorat durch einen weiteren, analog ausgebildeten Übersetzer. Für Kunden aus der Justiz wird nach JVEG abgerechnet. Weitere Informationen unter www.rechtstexte.eu

Als Diplom-Sprachmittlerin mit langjähriger Berufserfahrung ist Birgit Strauß zuverlässiger und kompetenter Partner für Übersetzungen aus den und in die Sprachen Russisch, Slowakisch und Tschechisch. Das Angebot umfasst die Übersetzung einfacher Briefe bis hin zur Übersetzung von schwierigen Fachtexten aus den Schwerpunktbereichen Wirtschaft, Recht, Medizin, Bauwesen und regenerative Energien. Seit 2016 ist Birgit Strauß nach ISO 17100 als Freiberuflerin zertifiziert.

Kontakt
Birgit Strauß, Diplom-Sprachmittlerin Russisch-Slowakisch-Tschechisch
Birgit Strauß
Bodelschwinghstraße 29
33604 Bielefeld
(0521) 2388200
2388208
info@rechtstexte.eu
http://www.rechtstexte.eu