„Tag der Arbeit“ – Berufstätigkeit abgesichert?

"Tag der Arbeit" - Berufstätigkeit abgesichert?

BVK Düsseldorf

Düsseldorf, 29. April 2013 – Bald wird der Tag der Arbeit gefeiert. Damit soll der Öffentlichkeit alle Jahre wieder auch ihr Wert verdeutlicht werden. Doch was viele dabei unterschätzen: Wie viel ist die eigene Arbeitskraft in Euro wert? Als Maßstab kann der Verdienst gelten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdient im Durchschnitt ein Vollzeitbeschäftigter rund 39.000 brutto pro Jahr. Nach dreizehn Jahren könnte die eigene Berufstätigkeit also einen Wert von sage und schreibe über einer halben Million Euro erwirtschaften, zuzüglich einer Rentenanwartschaft für das Alter.

Und was ist, wenn man berufsunfähig wird? Dieses Schicksal trifft rund ein Fünftel aller Arbeitnehmer, sie müssen aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben und stehen damit buchstäblich vor einem existenziellen Wertverlust. Daher gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu denjenigen Privatversicherungen, die enorm wichtig sind. Denn nicht nur den Wert der eigenen Berufstätigkeit unterschätzen viele, auch die soziale Absicherung fällt für viele nach dem 1.1.1961 Geborenen sehr mager aus: Die gesetzliche Sozialversicherung zahlt nämlich nur eine sehr kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung, – und nicht aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit.

„Dadurch können diejenigen, die nur gesetzlich versichert sind, einfach auf eine andere Erwerbstätigkeit verwiesen werden und müssen sich trotz ihrer Gesundheitsbeeinträchtigungen einen anderen Job suchen, wenn sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Eine private BU leistet dagegen, wenn der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.“

Worauf sollten Versicherte achten?

Grundsätzlich gilt, dass der frühe Abschluss einer BU zu niedrigen Prämien führt. Zudem ist für junge Menschen eine BU-Police gerade deshalb sinnvoll, weil sie i. d. R wenige Vorerkrankungen haben, die die zu zahlenden Versicherungsbeiträge wegen des höheren Risikos erhöhen können. Werden gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Vertragsabschluss verschwiegen, riskiert man den kompletten Schutz. Denn die Versicherer prüfen bei einem Eintritt der Berufsunfähigkeit ganz genau, warum sie entstanden ist. Ist sie Folge einer nicht angegebenen Vorerkrankung, können sie die BU-Rente ganz verweigern.

Beim Abschluss gibt es Weiteres zu bedenken: Ein wichtiger Punkt ist die Laufzeit des Vertrages: „Wer einen BU-Vertrag abschließt, sollte darauf achten, dass die Police mindestens bis zum 65. Lebensjahr, besser sogar bis zum anvisierten Renteneintrittsalter von 67 Jahren läuft“, informiert Spauszus. „Dann kann auch keine Versorgungslücke kurz vor der Rente entstehen, wenn die BU-Leistung nicht mehr und die gesetzliche Rente noch nicht gezahlt wird.“

Ein anderer Punkt ist die Absicherungshöhe: Weil sich eine BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen viele in der Berufsausbildung nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von wenigen hundert Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden. Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.

Eine andere wichtige Klausel ist die Angabe des „zuletzt ausgeübten Berufes“, als Grundlage für die eigene Berufsunfähigkeitsprüfung. „Denn während des Erwerbslebens können sich die Berufstätigkeiten und Branchen ändern, in denen man arbeitet“, sagt Spauszus. „Außerdem sollte der Vertrag eine automatische Beitragsdynamik beinhalten. Dann wächst die BU-Rente mit den Jahren mit und gleicht den Wertverlust durch die jährliche Inflation aus.“ Man sieht: Es gibt viele Vertragsdetails zu bedenken, bei denen Versicherungskaufleute helfen können.

Viele werden den Tag der Arbeit am 1. Mai feiern. Doch ihren Wert haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur 23 Prozent der Deutschen abgesichert. Ist es nicht Grund genug, es zu ändern?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

Kontakt
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
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