Sunrise Energy GmbH: Sonnenuntergang nach BaFin-Anordnung?

Sunrise Energy GmbH: Sonnenuntergang nach BaFin-Anordnung?

RA Dr. Steinhübel

17.09.2015 – Die BaFin hat bei der Sunrise Energy GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beschreibt Konsequenzen und Chancen für die Anleger.

Von der Sofortrente GmbH zur Sunrise Energy GmbH

Vorgängerin der Sunrise Energy GmbH (früherer Geschäftssitz: Ilshofen) war die Sofortrente GmbH. Diese kaufte von Kapitalanlegern bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen. Vereinbarungsgemäß sollten die Geldzahlungen erst nach mehreren Jahren geleistet werden. Außerdem bot die Sunrise Energy GmbH hochverzinsliche Nachrangdarlehen an.

Fragwürdiges Geschäftsmodell

Auf der Homepage der Sunrise Energy GmbH ist folgender Text zu lesen: „Das Leben verändert sich überall und ständig – in manchen Fällen von einer Sekunde zur anderen! Entscheidungen, die gestern richtig waren, sind heute überholt und morgen falsch.“ Dieser Sinnspruch erscheint mittlerweile wie eine unfreiwillig komische, selbsterfüllende Prophezeiung: Denn am 22.06.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Sunrise Energy GmbH die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die BaFin ist der Ansicht, dass die Sunrise Energy GmbH mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt.

Konsequenzen für die Sunrise Energy GmbH

Infolge der BaFin-Anordnung ist die Sunrise Energy GmbH jetzt dazu verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Betroffene Kapitalanleger fragen sich aber schon seit längerer Zeit, was bei der Sunrise Energy GmbH los ist. Die Anschrift der Sunrise Energy GmbH lautet wie folgt: Kronenstr. 72, D-10117 Berlin. Das ist auch die Anschrift der Neckermann Neue Energien AG und der Bio Block Kraft GmbH. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Anleger der Sunrise Energy GmbH, der Neckermann Neue Energien AG und der Bio Block Kraft GmbH. Diese berichten, dass bei den drei Gesellschaften in den letzten Wochen zumindest telefonisch niemand zu erreichen war. Beteiligte an der Sunrise Energy GmbH und der Neckermann Neue Energien AG teilen außerdem mit, dass sie seit geraumer Zeit auf ihr Geld warten.

Möglichkeiten der Anleger

Die Rechtsansicht der BaFin, dass die Sunrise Energy GmbH gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt, erweitert die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger der Sunrise Energy GmbH erheblich. Wegen guter Erfolgsaussichten empfiehlt die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte deshalb zeitnah Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \“Schrottimmobilien\“ und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \“FOCUS\“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \“Capital\“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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