Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekord-Niveau – Selbstanzeige auch 2015 möglich

Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekord-Niveau – Selbstanzeige auch 2015 möglich

Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekord-Niveau - Selbstanzeige auch 2015 möglich

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Knapp 40.000 Steuersünder haben 2014 eine Selbstanzeige abgegeben. Das geht aus einer Umfrage der Zeitung „Die Welt“ hervor. Auch 2015 ist die Selbstanzeige weiter möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: So viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wie noch nie sind bei den Finanzämtern im vergangenen Jahr eingegangen. Knapp 40.000 Steuersünder nutzten nach einer Umfrage der Zeitung „Die Welt“ die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Demnach gab es die meisten Selbstanzeigen in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Ein Grund für die hohe Zahl der Selbstanzeigen ist die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zum 1. Januar 2015. Dadurch ist die Selbstanzeige zwar schwieriger und in vielen Fällen für den Steuersünder auch teurer geworden, aber sie kann nach wie vor die goldene Brücke auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit sein und ein geeignetes Mittel sein, einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Für eine vollständige Selbstanzeige müssen seit dem 1. Januar 2015 alle steuerrelevanten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Ist die Selbstanzeige unvollständig, droht sie zu scheitern. Deshalb sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann unvollständig bzw. fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirkt.

Völlig straffrei kann eine Selbstanzeige nur dann wirken, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Auch wenn so ggfs. innerhalb einer kurzen Frist eine relativ hohe Summe an den Fiskus gezahlt werden muss, ist die Selbstanzeige immer noch günstiger als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Betroffene, deren Selbstanzeige gescheitert ist, sollten sich umgehend anwaltliche Unterstützung sichern, damit das Strafmaß möglichst niedrig ausfällt.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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