Solarworld AG Insolvenz: Was Anleger jetzt wissen müssen

Die Solarworld AG (Sitz: Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn) ist ein Hersteller für Solarmodule.

Solarworld AG Insolvenz: Was Anleger jetzt wissen müssen

Solarworld AG Insolvenz: Was Anleger der Anleihen wissen müssen – von Rechtsanwalt Dr. Tintemann

Bei einem Jahresumsatz von zuletzt 803,066 Mio. Euro ist das Unternehmen in der Produktion und dem internationalen Vertrieb im Bereich der Solarstromtechnologie tätig.

Insolvenzantrag wegen Überschuldung – wirtschaftliche Probleme – Schadensersatzanforderungen aus den USA

Am 10.05.2017 hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Bonn gestellt wird. Begründet wird dieser Schritt mit einer enormen Überschuldung, die keinen anderen Ausweg mehr zulasse. Schwerwiegende wirtschaftliche Probleme sollen wohl auch durch die „Billig-Konkurrenz“ am Markt sowie durch hohe Schadensersatzforderungen aus den USA ausgelöst worden sein.

Auch wenn der Unternehmenschef und Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck noch im März ankündigte, das Unternehmen mit einem scharfen Sparkurs bis 2019 wieder in den Bereich der Gewinne führen zu wollen, steht das Unternehmen jetzt womöglich vor dem Aus.

Solarworld AG Insolvenz: Auswirkungen für Anleger der Anleihe?

Neben der zentralen Frage, ob und inwiefern die weltweit ca. 3.000 Mitarbeiter weiter beschäftigt werden können, ist die Nachricht bezüglich der drohenden Insolvenz auch für Kapitalanleger alarmierend. Die Solarworld AG hat erst im Jahr 2014 zwei Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von knapp 175 Mio. Euro und von ca. 61 Mio. Euro aufgesetzt. Für diese Anleger könnte nun das Risiko eines Totalverlustes bestehen (siehe zu dem Thema auch: Mittelstandsanleihe).

Sowohl die Anleihe SolarWorld FRN IS. 2014/2019 Serie 1116 (WKN: A1YDDX; ISIN: DE000A1DDX6) als auch die Anleihe SolarWorld FRN IS. 2014/2019 Serie 1017 (WKN: A1YCN1; ISIN: DE000A1YCN14) wurden am 24.02.2014 aufgesetzt. Durch die fünfjährige Laufzeit ist das Rückzahlungsdatum auf den 24.02.2019 festgelegt worden. Die Anleihen werden mit einer variablen Verzinsung (3-Monatzs-EURIBOR – mind. 1 % p.a. + 6% Marge p.a.) ausgestattet.

Die Anleihen waren im Jahr 2016 schon einmal in die Schlagzeilen geraten, als die Zinszahlungen ausgesetzt wurden. Damals wurde den Anlegern noch erklärt, dass dies in den Anleihebedingungen so vorgesehen sei und dass dann am Ende der Laufzeit erst die Zinsen mit dem Anleihebetrag ausgezahlt werden würden. Für die Anleihe ergaben sich damals neue Nennbeträge in Höhe von 330,40 Euro für die Anleihe mit der WKN A1YDDX und in Höhe von 339,68 Euro für die Anleihe mit der WKN A1YCN1. Nun erscheint es mehr als fraglich, ob die Zeichner der Anleihe überhaupt etwas von ihrem Geld zurückerhalten werden.

Nach den Anleihebedingungen wird dem Gläubiger ein Sonderkündigungsrecht im Falle der Insolvenz zugestanden (§ 9 Absatz 1 Lit. e der Anleihebedingungen). Ob dieses Sonderkündigungsrecht im nun eingetretenen Insolvenzfall ausgeübt werden kann und sollte, hängt von im Einzelfall zu prüfenden Umständen ab. Dies hängt damit zusammen, dass noch nicht abgeschätzt werden kann, ob die Rechtsposition der Anleiheinhaber hierdurch verbessert werden kann.

Welche Möglichkeiten haben Solarworld AG Anleger?

In jedem Fall werden die Anleger, die Anleihen bei der Solarworld AG gezeichnet haben, wohl bald Post vom Insolvenzverwalter bekommen, verbunden mit der Aufforderung, die eigenen Forderungen gegen die Gesellschaft im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden. Hier kann es dann ggf. sinnvoll sein, bis zur Forderungsanmeldung zu kündigen, um die Gesamtforderung, welche dann in Gänze fällig wäre, zur Tabelle anmelden zu können ebenso wie noch ausstehende Zinszahlungen.

Betroffenen Anlegern wird dringend geraten, ihre eventuell bestehenden Ansprüche fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030-921 000 40 gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:

-Bankrecht

-Datenschutzrecht

-Insolvenzrecht

-Internetrecht

-Kapitalmarktrecht

-Privates Baurecht

-Prospektrecht / Beratung bei Prospekterstellung

-Schufa-Recht

-Steuersparmodelle

-Anwalts- und Notarhaftung

-Unternehmensberatung

-Versicherungsrecht

-Wohnungseigentumsrecht (Schwerpunkt Schrottimmobilien)

-Zivilrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz

ADVOADVICE – kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten. Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie vor allem zwei Dinge: faire Beratung und kompetente Experten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in zahlreichen Online- und Printmedien in Erscheinung getreten. Weitere Informationen unter http://www.advoadvice.de

Kontakt
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen
Sven Tintemann
Malteserstrasse 172
12277 Berlin
+49 30 – 921 000 40
+49 30 – 921 000 410
info@advoadvice.de
http://www.advoadvice.de