Scharf-und-wolter.de – Kündigungsschutz für Auszubildende

Arbeitsrecht: Wie schützen sich Azubis vor der Entlassung?

Scharf-und-wolter.de - Kündigungsschutz für Auszubildende

Anwalt Hamburg

Auch sollte berücksichtigt werden, dass ein Azubi, der nach seiner Lehre von der Firma übernommen wird, von einer Menge an Vorteilen in Punkto Kündigungsschutz profitieren kann. Diese sollte er unbedingt kennen, um Streitigkeiten im Gericht und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Probezeit und Kündigung: Was beachten?

Laut dem BBiG kann eine Ausbildung während des Zeitraums einer Probe sowohl vom Chef als auch vom Azubi immer ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist sowie ohne Grund beendet werden. Die Probezeit kann sich auf allerhöchstens vier Monate erstrecken, dies sollten Azubi und Chef miteinander abklären. Eine Verlängerung dieser Zeit ist gemäß den rechtlichen Bestimmungen nicht gültig. Das heißt, dass ein Azubi während der Probe keinen Kündigungsschutz hat und deshalb ohne Grundangabe sofort entlassen werden kann. Er kann der Kündigung nicht widersprechen.

Arbeitsrecht: Entlassung nach der Probezeit

Ganz anders ist die Rechtslage für Azubi und Betrieb, sobald die Probezeit abgelaufen ist. Hier muss zuerst beachtet werden, ob Betrieb oder Auszubildender die Kündigung ausgesprochen hat. Der Azubi darf innerhalb von vier Wochen sein Arbeitsverhältnis auflösen. Möchte er eine andere Berufstätigkeit ausüben oder die Ausbildung aufgeben, so darf der Betrieb nur aus wichtigem Beweggrund den Azubi entlassen. Das BBiG sieht hierfür äußerst strenge Regelungen vor, die beide Parteien unbedingt beachten sollten.

Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Hamburg, Familienrecht und Strafrecht erhält man auf der Website scharf-und-wolter.de – Anwälte Hamburg.

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar – in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
040 – 611 300 25
wolter@deine-seo.de
http://scharf-und-wolter.de