SAM AG – Rettung oder Reinfall?

SAM AG - Rettung oder Reinfall?

Rechtanwalt Christian M. Schulter, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Die Anleger der Schweizer SAM AG sind weiterhin verunsichert. Denn die betroffenen Anleger, die Ihre Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen im Glauben an die SAM AG verkauft hatten, um hierfür eine ebenso sichere, jedoch renditestärkere Kapitalanlage zu erwerben, hatten in den Monaten viele Sorgen und Leid zu ertragen. Eigentlich sollte das Geld für ein Zukunftsprojekt sehr gewinnbringend angelegt werden. Die Fragen nach Klärung, klaren Vorgehensweisen, Anleitung zum richtigen Handeln stehen massiv für die betroffenen Anleger und ihre Familien im Raum. Was genau sind die Fakten der weiteren Entwicklung?

Seit August 2012 befindet sich die Gesellschaft SAM Swiss Management Group AG (kurz SAM AG) aufgrund einer benötigten, jedoch fehlenden Bankgenehmigung in der Abwicklung, sie wird liquidiert. Damals hieß es noch von Seiten der SAM AG, die Anleger müssten sich keine Sorgen machen. Es handele sich lediglich um eine Formalie.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte Gründungspartner von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hierzu: „Im Märchen mag erzählt werden können, dass es sich lediglich um einen verzeihbaren Formfehler gehandelt habe, aber auch jedes Märchen enthält einen wahren Sinn und soll zum genaueren Hinschauen, Nachdenken und Nachfragen anregen. So wundert es nicht, das darüber geschwiegen wurde, dass das Betreiben eines Einlagengeschäfts, ohne eine hierfür notwendige Bankgenehmigung zu haben eine Straftat darstellt.“

Betroffene Anleger werden von den Vermittlern zu Rückzahlungen aufgefordert

Zuletzt teilten die Liquidatoren der SAM AG mit, dass die Aussichten auf umfangreiche Rückzahlungen im Rahmen des mittlerweile eröffneten Insolvenzverfahrens getrübt seien. Da erscheint es vielen Anlegern als ein Geschenk des Himmels, wenn ihnen nun angeboten wird, ihre Forderungen zu verkaufen und als Preis hierfür 100% des bei der SAM AG investierten Geldes zu erhalten. Doch manchmal sind Angebote auch zu schön, um wahr zu sein. Deshalb ist es notwendig, das vermeintlich gute Angebot einmal genau zu prüfen oder die Frage zu stellen: „Wie ist solch ein großzügiges Handeln möglich, muss denn nicht jeder auf Heller und Pfennig rechnen?“

Rettungsgesellschaft in Sicht – beste Absichten für die Anleger?

Konkret handelt es sich um einen sogenannten Forderungskaufvertrag der Conversio Aidlingen GmbH i.G. Das Kürzel „i.G.“ heißt dabei „in Gründung“ und bedeutet, dass die vermeintliche Rettungsgesellschaft noch nicht einmal vollständig existiert. Nach diesen Verträgen will die Conversio Aidlingen GmbH i. G. den Anlegern ihre Forderungen im Insolvenzverfahren abkaufen und hierfür 100% des damals bei der SAM AG angelegten Geldes bezahlen. Geschäftsführer der Conversio Aidlingen GmbH i. G. ist Herr Gerd Dörrscheidt. Dieser hat seinerzeit über dessen Vertriebsgesellschaft Mundo Invest eine Großzahl an Anleger an die SAM AG vermittelt. Darüber hinaus ist Herr Dörrscheidt ein Geschäftspartner und Vertrauter von Herrn Michael Oberle, welcher nach den bisherigen Erkenntnissen der wesentliche Entscheidungsträger und Strippenzieher der SAM AG gewesen ist. Unbestritten ist Herr Oberle auch bei dem nun als Rettungsaktion betitelten Forderungsankauf mit involviert. Es stellt sich nun die Frage:

Wer kauft eine geringwertige Forderung für 100% des ursprünglichen Wertes auf?

Diese Frage konnte bisher niemand nachvollziehbar beantworten. Solange dies jedoch nicht geklärt ist, erscheint die Seriosität des Angebots zweifelhaft.

Auch die Konkursliquidatoren der SAM AG aus der Schweiz hatten zuletzt indirekt vor dem Abschluss eines solchen Vertrages gewarnt, da die wesentlichen Fragen bislang nicht geklärt seien. Auch von Seiten der Ermittlungsbehörden wurden Zweifel angemeldet, ob aus objektiver Sicht die Umsetzbarkeit des Vertrags möglich sei. Zudem sei fraglich, ob die für diese „Rettung“ benötigten Gelder aus seriösen Quellen stammen. Hierbei sei erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft München I bereits seit 2011 strafrechtliche Ermittlungen wegen Betruges und anderer Delikte gegen Herrn Oberle und weitere Verantwortliche der SAM AG sowie der BestLife Select AG führt. Es ist in diesem Zusammenhang bislang auch ungeklärt, woher das für die Umsetzung der Verträge benötigte Geld kommen soll. Je nach Anzahl der Abschlüsse, kann sich das Volumen schnell in Millionenhöhe schrauben. Die Conversio Aidlingen GmbH befindet sich momentan noch in Gründung, weshalb Eigenmittel der Gesellschaft wohl auszuschließen sind. Der Investor, der angeblich hinter diesem Verkaufsangebot stecken soll, wäre lediglich als Geldgeber involviert. Doch warum sollte ein Investor mehrere Millionen Euro zur Verfügung stellen, um möglicherweise wertlose Forderungen zu erwerben? Schließlich erwirbt die Conversio Aidlingen GmbH mit dem Kauf Ihrer Forderungen keine Stimmrechte oder Gesellschafteranteile. Danach sollte konkret bei den Verantwortlichen nachgefragt werden um jegliche Spekulationen aus dem Weg räumen zu können, denn wenn es nichts zu verbergen gibt, dann kann den Anlegern alles sehr transparent präsentiert werden.

Wieso möchte die Conversio Aidlingen GmbH somit die Forderungen aufkaufen? Welche Interessen stecken dahinter?

Wenn man sich den Kaufvertrag genauer anschaut, stellt man schnell fest, dass ein wesentliches Interesse darin besteht, bereits laufende zivilrechtliche Gerichtsverfahren sowie Strafermittlungen zu beenden. So wird im Vertrag unter § 6 Abs. 2 und 3 klargestellt, dass die Conversio Aidlingen GmbH, nachdem sie die Forderungen und Ansprüche erworben hat, berechtigt ist, bereits laufende Verfahren vor Gericht ruhend zu stellen, anhängig gemachte Klagen zurückzunehmen, auf die weitere Geltendmachung von Ansprüchen zu verzichten usw. Zudem besteht nach § 6 Abs. 3 die Verpflichtung, bereits gestellte Strafanzeigen gegen verantwortliche Personen der SAM AG zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Wenn man sich nun nochmals in Erinnerung ruft, dass hinter dieser vermeintlichen Rettungsaktion Herr Michael Oberle steckt, so kann man klar erkennen, welche Absicht hiermit verfolgt wird. Dieser sieht sich bereits jetzt einer Vielzahl von Verfahren ausgesetzt.“

Welche Auswirkungen hat die angestrebte Vorgehensweise – Hilfe – für die Anleger?

Erst einmal wird darüber hinaus in dem Vertrag eine einmalige Bearbeitungsgebühr veranschlagt. Je nach Version des Vertrages, beläuft sich diese auf 75,00 EUR bzw. 150,00 EUR, welche vom Verkäufer, als vom Anleger, zu zahlen ist. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gibt zu bedenken: „Es erscheint schon befremdlich, dass der geschädigter Anleger der SAM AG nun für eine vermeintliche Rettung auch noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen soll, um einen Vertrag zu schließen, mit dem insbesondere Herr Oberle vor weiteren zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfolgungen bewahrt wird.“

Weiter lässt sich aus dem Vertrag erkennen, dass ein weiteres großes Interesse darin besteht, Kundendaten zu erfassen und sich ebenfalls vom Anleger selbst genehmigen zu lassen, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Sofern der Conversio Aidlingen GmbH lediglich daran gelegen wäre, den Anlegern den entstandenen Schaden zu ersetzen, wäre eine Weitergabe der Daten an Dritte höchstwahrscheinlich nicht notwendig.

„Hier steht jedoch zu befürchten, dass Kundendaten, entgeltlich oder unentgeltlich, zu Werbezwecken weitergegeben werden. Dies wäre im Rahmen der Angelegenheit SAM AG nicht der erste Versuch, um für die Vermittlung neuer Kapitalanlagen an die zahlreichen Kundendaten zu gelangen. Bereits Anfang des Jahres 2013 wurde lauthals eine „Rettungsaktion“ angekündigt und hierzu mehrere Infoveranstaltungen in München durchgeführt. Eingeladen waren damals hauptsächlich die Vertriebsunternehmen, die ihre Kunden an die SAM AG vermittelt hatten. Aus der angekündigten Rettungsaktion für die Anleger wurde jedoch nichts, da sich sehr schnell herausstellte, dass das verfolgte Interesse tatsächlich darin bestand, an das gut organisierte Vertriebsnetz der SAM AG und deren Kundendaten zu gelangen, um so den Anlegern neue Investitionsmöglichkeiten anbieten zu können. Dies als „Rettung“ zu deklarieren, grenzt angesichts der Verluste der Anleger an Hohn“, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte.

Vertrag ist nicht gleich Vertrag – Fragen die geklärt werden sollten:
Was sollten die Anleger über den Forderungskaufvertrag wissen?

Erwähnenswert ist, dass der Forderungskaufvertrag der Conversio Aidlingen GmbH, dessen Überschrift “Forderungskaufvertrag“ lautet, im Grunde aus juristischer Sicht nicht ein solcher ist. Wenn der Anleger diesen Vertrag unterschrieben zurück an die Conversio Aidlingen GmbH sendet, gibt er ausschließlich ein Angebot seinerseits auf Abschluss eines solchen Vertrages ab. Die Conversio Aidlingen GmbH ist nicht daran gebunden und kann frei entscheiden, ob sie das Angebot annimmt. Die Conversio Aidlingen GmbH hat ein Recht (Option) auf Annahme des Angebots bis zum 31.01.2014 im Vertrag mit eingearbeitet. Dies bedeutet, dass der Anleger bis zum 31.01.2014 quasi handlungsunfähig ist. Wird er trotzdem zwischenzeitlich tätig und macht Ansprüche gegen Herrn Oberle oder andere Verantwortliche geltend, kann die Conversio Aidlingen GmbH jederzeit die Option ziehen und das Angebot des Anlegers auf Abschluss des Vertrages annehmen. Möglicherweise entstandene Kosten würden dann vom Anleger zu tragen sein, da die Conversio Aidlingen GmbH unter § 6 Abs. 4 geregelt hat, dass Kosten der Rechtsverfolgung beim Anleger verbleiben. Eingereichte Klagen können nach Angebotsannahme durch die Conversio Aidlingen sofort zurückgenommen werden. Die Anwalts- und Gerichtskosten hierfür werden dem Anleger auferlegt.

Welche weiteren Nebenwirkungen können auftreten?

Darüber hinaus besteht jedoch die noch größere Gefahr, dass die Anleger aufgrund des im Schwebezustand sich befindlichen Angebots auf Abschluss eines solchen Vertrages untätig bleiben. Die Conversio Aidlingen kann die Anleger mit der Annahme des Vertrages bis mindestens 31.01.2014 hinhalten. Parallel hierzu laufen jedoch Verjährungsfristen weiter. Dies kann zur Folge haben, dass die Anleger bei einer später beabsichtigten Geltendmachung von Ansprüchen gegen die in dem Vertrag genannten Personen mit der Durchsetzung ausgeschlossen sind, da die Ansprüche mittlerweile verjährt wären.

Anleger müssen sich entscheiden – Entscheidungshilfe getragen von Hoffnung ohne Beachtung von Zweifeln?

Wenn die Verantwortlichen den betroffenen Anlegern die Zweifel nehmen können ohne Wenn und Aber, dann haben die Anleger eine wirklich gute Entscheidungshilfe bekommen. Doch solange noch geringste Zweifel bestehen, bleiben hier auch erhebliche Zweifel an der Seriosität des Vertrages und darüber hinaus versteckten Gefahren, welche erst später zum Tragen kommen würden. Bislang sind diese Fragen und Probleme von niemandem aus der vermeintlichen „Retter-Ecke“ beantwortet worden, da stellt sich die Frage nach dem Warum?

Durchaus verständlich stellt sich dieses Angebot für viele Anleger als vielversprechend dar und weckt Hoffnungen. Solange jedoch nicht sichergestellt ist, dass die Anleger mit Abschluss dieses Vertrags nicht neue Probleme eingehen, ist von einem übereilten Abschluss des Vertrags abzuraten.

Hier geht es um den betroffenen Anleger und dem Strukturaufbau – Ist es wirkliche Hilfe zur Lösung und Rettung der Anlegergelder und Verhinderung von weiterem Schaden?

Zudem ist zu vernehmen, dass von Seiten der betroffenen Vertriebsunternehmen die Umsetzung dieses Vertrags teilweise sehr forciert und dem Anleger dazu geraten wird. Es ist bislang nicht nachgewiesen, ob den Vertriebsunternehmen und freiberuflichen Vertrieblern im Zusammenhang mit diesem Vertrag vorgegeben wird, dass sie für ein neues Kapitalanlage-Produkt wieder Anlegergelder einzusammeln haben. Es wird sich erst in Zukunft zeigen, ob dies der Fall ist oder nicht. Den betroffenen Vertriebsunternehmen und Vertrieblern sollte jedoch auch bewusst sein, dass die Conversio Aidlingen GmbH nach Erwerb der Forderung und der daraus resultierenden Rechte auch berechtigt ist, mögliche Schadensersatzansprüche gegen sie durchzusetzen.

Insgesamt sieht der Forderungskaufvertrag auf den ersten Blick hervorragend aus. Bei näherem Hinsehen tun sich jedoch große Probleme und unbeantwortet Fragen auf, die vor Abschluss eines solchen Vertrags bzw. vor Abgabe eines Angebots hierzu zunächst zu klären sind.

V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Ansprechpartner und Sofortkontakt Dr. Schult und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

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