Pfändungsschutz bei Sozialleistungen nur bis Ende 2011: Jetzt Girokonto in P-Konto umwandeln

Auf einem normalen Girokonto unterliegen Sozialleistungen nur noch bis zum 31. Dezember 2011 dem Pfändungsschutz. Eine ideale Lösung für Schuldner ist das P-Konto.

Pfändungsschutz bei Sozialleistungen nur bis Ende 2011: Jetzt Girokonto in P-Konto umwandeln

Im Falle einer Kontopfändung sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld und die gesetzliche Rente besonders geschützt und können innerhalb von 14 Tagen nach Eingang vom Konto abgehoben werden. Dies ist allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich.

Um im Falle einer Kontopfändung auch nach dem 1. Januar 2012 an ihr Geld zu kommen, sollten Kontoinhaber ihr bestehendes Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (auch „P-Konto“ genannt) umwandeln. Jeder Kontoinhaber hat aber schon jetzt die Möglichkeit, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dieses bietet automatischen Pfändungsschutz bis zur Höhe des Grundfreibetrages. Derzeit beträgt der Freibetrag 1.028,89 Euro pro Kalendermonat. Im Falle von Unterhaltsverpflichtungen oder den Bezug von Kindergeld kann dieser jedoch jederzeit aufgestockt werden. Auf Antrag und mit dem entsprechenden Nachweis wird der Grundfreibetrag dann um den gesetzlichen Pauschalbetrag erhöht. So wird das Existenzminimum des Schuldners gesichert und er kann auch weiterhin die alltäglichen Bankgeschäfte erledigen und wichtige Zahlungen wie Miete und Strom leisten. Die erforderlichen Nachweise erhalten Schuldner kostenlos beim Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, der Familienkasse oder einer der Schuldnerberatungsstellen.

Wie unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-ratgeber/pfaendungsschutzkonto.html nachzulesen ist, erfolgt der Pfändungsschutz beim P-Konto automatisch. Schuldner sparen sich somit den Weg zum Amtsgericht, denn es ist kein Gerichtsbeschluss mehr erforderlich. Das P-Konto ist auch für Selbstständige geeignet. Jeder Kontoinhaber kann allerdings nur ein P-Konto führen, Gemeinschaftskonten sind von der Umwandlung ganz ausgeschlossen. Jeder Kontoinhaber kann die Umwandlung ganz einfach bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen. Eine Übersicht aktueller Girokonten wird unter http://www.kostenlose-konten.com/ bereitgestellt.

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