Arbeitsrecht Dippoldiswalde-Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt Entschädigung, § 15 11 AGG-Rechtsanwalt Horrion, Dippoldiswalde-Glashütte
Sachverhalt – Arbeitsrecht Dippoldiswalde
A bewirbt sich als Aushilfskraft bei B. Im Bewerbungsgespräch wird A gesagt, sie komme aufgrund ihres Alters nicht in Betracht. Objektiv ist A für die Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet. A verlangt gleichwohl Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht spricht ihr in 11.… mehr “Arbeitsrecht Dippoldiswalde-Altersdiskrimminierung rechtfertigt Entschädigung gemäß BAG”