München, 14.04.2011 – Am 17.03.2011 hat der Bundestag eine Verschärfung im Bereich des Steuerstrafrechts beschlossen. Durch deutlich strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige will der Gesetzgeber künftig vermeiden, dass Steuersünder sich nicht aus „Überzeugung“ zur Selbstanzeige entschließen, sondern diese Möglichkeit lediglich aus taktischen Überlegungen ausnützen.
Dr. Klaus Höchstetter, Münchner Fachanwalt für Straf- und für Steuerrecht, erklärt das Prinzip, nach dem die strafbefreiende Selbstanzeige bisher funktioniert: „Wer Steuern hinterzogen hat, dies aber selbst anzeigt, wird wegen dieser Tat nicht strafrechtlich verfolgt.… mehr “Gesetzesänderung: Schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige treten voraussichtlich im Mai 2011 in Kraft”