Mit seiner Entscheidung vom 01.06.2011 – XII ZR 45/09 – hat der Bundesgerichtshof erneut bestätigt, dass ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes abstellt, den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass der Gesetzgeber für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahrs grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.… mehr “Familienrecht Münster – Unterhalt nicht allein vom Kindesalter abhängig”