Fordert ein Mieter von seinem Vermieter Schadenersatz, weil dieser bei den Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachtet haben soll, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes der Mieter beweispflichtig. Nach Mitteilung der D.A.S. reicht der „Betriebskostenspiegel für Deutschland“ als Beweis nicht aus.
(Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 340/10)
Hintergrundinformation:
Vermieter müssen bei der Bewirtschaftung ihres Gebäudes das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.… mehr “Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht”