Aufgrund der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts, sowie der Grundbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes 1998 ergangene Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, in sehr ins Einzelne gehenden Bestimmungen, das gesamte deutsche Fahrerlaubnisrecht.
Dies wurde auch deshalb nötig, weil in der Europäischen Union die internationalen Fahrerlaubnisklassen übereinstimmend eingeführt und in nationale Vorschriften umgesetzt werden mussten. In die Fahrerlaubnis-Verordnung sind somit insbesondere die Regelungen der verschiedenen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union eingearbeitet.… mehr “Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg – Verkehrsrecht Frankfurt – Kanzlei Sachse”