Eigenbedarfskündigung soll heißen, dass der Vermieter das Mietverhältnis dann kündigen kann, wenn er die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushaltes benötigt. Die Eigenbedarfskündigung findet nur im Wohnraummietrecht Anwendung.
Gekündigt werden kann durch den Vermieter. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter dabei nicht zwingend Eigentümer der Wohnung sein muss. Auch ein Mieter, der die Wohnung an Dritte überlassen hat, kann den Untermietvertrag wegen Eigenbedarfes kündigen, wenn er die Räume nach dem Inhalt des Hauptmietvertrages selbst nutzen darf.… mehr “Rechtsanwalt Dreieich – Anwalt Offenbach – Kanzlei Sachse – Mietrecht”