Die Genehmigungspflichtigkeit
Eine Baugenehmigung benötigt man grundsätzlich für die Errichtung oder bei Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Was eine bauliche Anlage ist, wird allgemein in Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Danach sind alle Anlagen genehmigungspflichtig, die mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten künstlich hergestellt werden.
Hierzu gehören auch ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (z.B.… mehr “Anwalt Offenbach – Anwalt Mörfelden-Walldorf – Verwaltungsrecht – Kanzlei Sachse”