Nach Razzien bei S & K Gruppe bangen mehrere tausend SHB und DCM Fonds Anleger um Einlagen

Razzien bei S & K Gruppe: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte SHB und DCM Immobilienfondsanleger

Nach Razzien bei S & K Gruppe bangen mehrere tausend SHB und DCM Fonds Anleger um Einlagen

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Nicht nur die Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen müssen in diesen Monaten um ihre gezeichneten Einlagen fürchten. Auch die Zeichner geschlossener DCM und SHB Immobilienfonds bleiben von Hiobsbotschaften nicht verschont: Wie die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel in deren Onlineausgaben übereinstimmend berichten, wurden am Dienstag und Mittwoch Geschäfts- und Privaträume des Immobilenunternehmens S & K sowie deren Partnerfirmen durchsucht. Hintergrund der unter der Leitung der Frankfurter Staatsanwaltschaft durchgeführten und sich auf mehrere Bundesländer erstreckenden Großrazzia waren zuvor bekannt gewordene Betrugsvorwürfe gegen die beiden Gründer der S & K Gruppe. Laut Informationen von Spiegel Online wird den S & K Verantwortlichen zur Last gelegt, ein komplexes Schneeballsystem kreiert und in diesem Zusammenhang Anlegergelder in einer Größenordnung von ca. EUR 100 Millionen veruntreut zu haben.

Spiegel Online: Auch Räumlichkeiten der S & K Tochter DCM untersucht

Wie Spiegel Online weiter berichtet, hatte sich die großangelegte Razzia nicht nur auf die S & K Gruppe selbst beschränkt, sondern umfasste beispielsweise auch die Räumlichkeiten der im vergangenen Jahr an S & K veräußerten Unternehmen DCM Verwaltungs GmbH und DCM Service GmbH. Laut Informationen der Onlineausgabe des Manager Magazins verwalten und managen die o.g. Unternehmen derzeit noch laufende DCM-Immobilienfonds mit einem Investitonsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro. An den betreffenden DCM Immobilienfonds sind Berechnungen des Manager Magazins zufolge Anleger mit einem Zeichnungskapital von rund 1,1 Milliarden Euro beteiligt.

Razzia bei S & K Gruppe: Auch SHB Immobilienfondsanleger betroffen

Doch nicht nur die Anleger der früheren DCM Immobilienfonds werden die Auswirkungen der gegen die S & K Gruppe im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen zu Tage geförderten Betrugs- und Untreuevorwürfe zu spüren bekommen. Auch die Anleger seitens SHB initiierter Immobilienfonds müssen nun um ihre Einlagen bangen. Wie bereits in der vergangenen Woche an gleicher Stelle berichtet, waren die Anleger diverser geschlossener SHB Immobilienfonds seitens der SHB Fondsgeschäftsführungen aufgefordert worden, den SHB Fonds unterbreiteten Kaufsofferten für S & K Immobilien die Zustimmung zu erteilen.

Nach S & K Razzia: SHB und DCM Fondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene DCM und SHB Immobilienfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen DCM und SHB Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Was können betroffene SHB und DCM Fondsanleger jetzt tun?

Betroffene SHB und DCM Immobilienfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Kontakt:
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