Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co KG“: Sparkasse Wuppertal zu rund 35.000 Euro Schadensersatz verurteilt

KWAG Rechtsanwälte: Erstes Urteil bei dieser Fondsbeteiligung wegen fehlerhafter Anlageberatung. Chancen für hunderte geschädigte Investoren spürbar gestiegen

(Bremen, 1. Februar 2013) Wegen fehlerhafter Anlageberatung hat jetzt das Landgericht (LG) Wuppertal die Sparkasse Wuppertal zu Schadenersatz in Höhe von rund 35.000 Euro verurteilt (Entscheidung vom 23.01.2013, Az.: 3 O 285/12). Bei der Vermittlung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fond Nr. 101 Life Value GmbH & Co. KG“ hatte der Sparkassen-Berater dem Anleger die für diese Tätigkeit von der Fondsgesellschaft erhaltene Rückvergütung verschwiegen. Vertreten wurde der Kläger durch die auf Investorenschutz spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Bremen.
„Nach der Entscheidung des Wuppertaler Landgerichts scheint auch bei diesem Lebensversicherungsfonds das Eis gebrochen. Denn nach unserer Erkenntnis ist dies das erste Urteil wegen fehlerhafte Anlageberatung und verschwiegenen Kick-backs bei der Vermittlung des Lebensversicherungsfonds “ Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co KG“. Die Chancen, dass Hunderte weitere geschädigte Investoren nunmehr vor Gerichten ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können, sind deutlich gestiegen“, ist sich Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, sicher.

Nach KWAG vorliegenden Informationen wurde dieser Lebensversicherungsfonds der Dr. Peters-Gruppe fast ausschließlich von Sparkassen vertrieben. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bereits im Jahr 2004 eine Fondsbeteiligung über die Sparkasse Wuppertal gezeichnet. „In der Hoffnung, dadurch ein über die Jahre sicheres und renditestarkes Investment zu haben“, erklärt Gieschen. Doch nach aktuellen Erkenntnissen, was selbst die Geschäftsführung der Dr. Peters-Gruppe nicht bestreitet, müssen sich Investoren beim Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co KG“ auf mindestens 30 Prozent Kapitalverlust einstellen. Durch die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen könnten somit Vermögensschäden begrenzt oder sogar vermieden werden.

Für das Landgericht Wuppertal war Ausschlag gebend, dass die Sparkasse Wuppertal für die Vermittlung einer Fondsbeteiligung am „Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co KG“ hinter dem Rücken des Anlegers sogenannte Kick-backs erhalten hatte. „Allein dies rechtfertigt einen hundertprozentigen Schadensersatzanspruch, so die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“, erklärt KWAG-Partner Gieschen.

Im vorliegenden Fall erhält der Kläger von der Sparkasse Wuppertal seinen gesamten Kapitaleinsatz gegen Abtretung seiner Fondsbeteiligung zurück. Überdies muss die Sparkasse Wuppertal den Anleger von allen künftigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung freistellen.

Angesichts der absehbaren Verluste beim Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co KG“ ist die vor Gericht erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen „die einzige realistische Möglichkeit, sein investiertes Kapital vollständig wieder herauszubekommen“, ist sich Jens-Peter Gieschen sicher. Alle anderen Wege, etwa der Nachschuss von Sanierungskapital oder der Verkauf eines Teils der Lebensversicherungspolicen, führten zwangsläufig zu einem Verlust eines erheblichen Teils der Anlegergelder.

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