Lampe oder Kunstwerk?

Diese Frage wurde vor dem Finanzgericht München erfolgreich geklärt

Lampe oder Kunstwerk?

(Bildquelle: @dtb rechtsanwälte)

Berlin, 15. September 2021 Juristischer Erfolg für die Kanzlei dtb rechtsanwälte vor dem Finanzgericht München. Der Zoll München sah das Lichtobjekt „Cylinder II“ des Künstlers Leo Villareal als Ware an und wollte es folglich als Ware verzollen. Somit lag zwischen der Auslegungsfrage ein sechsstelliger Betrag an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Dr. Pascal Decker und Laura Schopp von der Sozietät dtb rechtsanwälte konnten die Richter in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht München von ihrer Sicht überzeugen, dass das Lichtobjekt „Cylinder II“ als zollfreies Kunstwerk einzuordnen ist. Damit konnte dtb rechtsanwälte Klarheit für alle künftigen Einfuhren von Lichtobjekten schaffen.

„Es ist gut, dass wir das Finanzgericht München in diesem Verfahren überzeugen konnten, dass auch Lichtobjekte als Kunstwerke bei der Einfuhr privilegiert sind. Diese Frage hat immer wieder zu Unfrieden mit dem Zoll geführt, allerdings hat sich zuvor nach unserer Kenntnis niemand entschließen können, die Frage vor Gericht zu bringen. Nun sollte Rechtsklarheit geschaffen worden sein“, fasst Dr. Pascal Decker das Verfahren zusammen.

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Die Sozietät dtb rechtsanwälte wurde 2004 von Dr. Pascal Decker als strategische Rechtsberatung gegründet und zeichnet sich durch eine hohe Expertise und Professionalität aus. Tätigkeitsfelder sind das Kunstrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Erbrecht und die Gestaltung von Vermögensnachfolgen. Unternehmer*innen werden bei ihrer Nachfolgeregelung beraten, Stifter*innen bei der Positionierung ihrer Stiftung, Künstler*innen bei Ihrer Karriere und Sammler*innen bei ihrem Sammlungsaufbau unterstützt. Hinterbliebene und Museen erfahren Unterstützung und Begleitung in Restitutionsfragen.

2021 wurden die Partner Dr. Pascal Decker und Bertold Schmidt Thome erstmals vom Chambers

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Bertold Schmidt-Thome zählen 2021 zum wiederholten Mal zu den besten Anwälten Deutschlands, einer Auszeichnung des Handelsblatts in Kooperation mit dem renommierten US-Verlag Best-Lawyers.

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