Kreditbearbeitungsgebühren: BGH verlängert Verjährung

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Kreditbearbeitungsgebühren: BGH verlängert Verjährung

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

29.Oktober 2014. Das mittlerweile vierte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kreditbearbeitungsgebühren hat bestätigt, dass Banken und Sparkassen Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, müssen Kreditnehmer die Erstattung der unrechtmäßigen Gebühren aber weiterhin selbst einfordern. Die strittige Verjährung wurde vom BGH verlängert (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Für die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete diese BGH-Entscheidung vom 28. Oktober 2014 damit, dass die Verbraucher erst im Jahr 2011 durch verschiedene Oberlandesgerichte Kenntnis über die Unzulässigkeit derartiger Gebühren erlangen konnten.

Was das bedeutet, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net): „Verbraucher, die Autokredite, Ratenkredite oder Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen hatten, können die Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dies gilt für alle derartigen Kredite, die ab November 2004 ausgezahlt wurden. Für sie gilt die zehnjährige Verjährung – bis zum Jahresende 2014 können Verbraucher diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, bzw. einklagen.“

Unter gewissen Umständen können auch Bearbeitungsgebühren für die Jahre 2002 bis 2004 erstattet werden. Nämlich dann, wenn die Gebühren auf Raten verteilt oder erst am Ende der Laufzeit fällig wurden. Weiterhin umstritten sind aber noch die Gebühren, die bei etlichen KfW-Krediten zu zahlen waren, Gebühren für gewerbliche Kredite und Gebühren für die so genannten „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrage“ der Targo-Bank. Beim BGH sind diesbezüglich noch circa 100 Fälle anhängig.

Die DVS-Geschäftsführerin weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher selbst aktiv werden müssen. Von sich aus werden Banken und Sparkassen nichts zurückzahlen. Wer sich unschlüssig ist, ob seins Kreditbearbeitungsgebühren rückerstattungspflichtig sind, kann beim DVS eine Prüfung seiner Kreditunterlagen veranlassen.

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