KFZ Pflichtversicherung regelt nach Verkehrsdelikten

Die KFZ Pflichtversicherung regelt die Ansprüche nach Verkehrsdelikten

Wenn Sie Autobesitzer sind, haben Sie bereits mit dem Pflichtversicherungsgesetz Bekanntschaft gemacht. Dieses regelt über die KFZ Haftpflichtversicherung das Kraftfahrzeug Schadensrecht, das sich in einigen Punkten vom allgemeinen Schadenersatzrecht deutlich abhebt. Grundsätzlich regelt diese Autoversicherung die Ansprüche Dritter bei einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall und zwar sowohl solche die aus Personenschäden als auch aus Sachschäden resultieren. Die deutschen Versicherungen unterliegen dem sogenannten Kontrahierungszwang nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, sie müssen einmalig und grundsätzlich Ihren Antrag auf eine KFZ Haftpflichtversicherung annehmen und dürfen diesen nur unter strikt geregelten Voraussetzungen überhaupt ablehnen.

Beim Pflichtversicherungsgesetz gilt der Regelfall, dass Sie als Fahrer, der den Unfall verursacht hat, auch schadenersatzpflichtig ist. Da oftmals Autos von mehreren Personen gelenkt werden, was vor allem innerhalb von Familien vorkommt, gibt es hier die gesetzliche Anordnung, dass der Halter des Fahrzeuges ebenso wie der Lenker für etwaige Unfallschäden haftbar zu machen ist. Dies ist als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz zu werten, dass Sie nur dann Schadenersatz leisten müssen, wenn Sie tatsächlich den Schaden auch selbst verschuldet haben. Dabei hat das Unternehmen, bei dem Sie Ihre Autoversicherung abgeschlossen haben, auch die Möglichkeit, gegen Ihren Willen einen Schaden zu regulieren. Ist dies für Sie inakzeptabel, können Sie in der Folge ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Zukunft geltend machen. Da die Prämienbemessungen bei diesem Pflichtversicherungsgesetz nicht überall gleich hoch sind und deren Grundlage oftmals erheblich unterschiedlich eingeschätzt werden, sollten Sie vor Abschluss Ihrer Autoversicherung die Angebot der einzelnen Versicherer detailliert vergleichen.

Kommt es aufgrund eines von Ihnen verursachten Unfalles zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird meist gleichzeitig die Versicherung, der Halter und der Fahrer des Autos angeklagt. Dies hat prozesstaktische Gründe und verfolgt den Zweck, dass Sie als Unfallverursacher nicht mehr als Zeuge aussagen können. Kommt es zu einer Verurteilung und zu einer verpflichtenden Schadenersatzes durch Geldleistungen wird meist direkt die Autoversicherung zur Verantwortung gezogen. Dies hat zur Folge, dass der Geschädigte in jedem Fall zu seinem finanziellen Recht kommt, auch wenn der Fahrer oder Halter des Unfallfahrzeuges zahlungsunfähig ist.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für KFZ-Besitzer gibt es unterschiedliche Kriterien der Prämienbemessung, die Sie berücksichtigen sollten. Dazu kommt, dass einige Unternehmen sogenannte Schadensfreirabatte gewähren, wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine Leistungen der KFZ-Versicherung in Anspruch nehmen. Durch die Neuregelung mittels Wechselkennzeichen, die in Deutschland seit August 2012 in Kraft ist, haben Sie beim Besitz mehrerer Fahrzeuge die Möglichkeit, diese abwechselnd mit nur einem Nummernschild und entsprechender Versicherung zu nutzen.

Mehr Infos zum Geltungsbereich sowie zu den Deckungen zum Gesetz unter kfzversicherungsvergleich.net/pflichtversicherungsgesetz.php

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