INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & Bontschev

28.11.2013 – Die Negativschlagzeilen um die Future Business Gruppe reißen nicht ab. Weitere Tochtergesellschaften befinden sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Allerdings sind die betroffenen Anleger nicht rechtlos gestellt.

INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & Bontschev

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel

Weitere Insolvenzanträge

Mittlerweile haben weitere Unternehmen der Future Business und Prosavus Gruppe Insolvenzanträge gestellt. So wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die INFINUS PR & Marketing GmbH (Az: 532 IN 2301/13), die ecoConsort AG (Az: 531 IN 2288/13), die FuBus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2289/13), die Capital Business GmbH (Az: 532 IN 2299/13), die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH (Az: 532 IN 2302/13), die INFINUS Hausverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2303/13) sowie über die INFINUS AG Ihr Kompetenzpartner (Az: 532 IN 2300/13) eröffnet. Die Entwicklung der weiteren Unternehmen der Future Business und Prosavus Gruppe bleibt abzuwarten.

Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren

Die Aufgabe der jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter besteht darin, zu prü-fen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen zu sichern und zu erhalten. In der Regel wird der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Es ist damit zu rechnen, dass voraussichtlich im Februar 2014 das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters der Future Business KG aA vorliegt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Anleger müssen dann ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV empfiehlt betroffenen Anlegern zur Vermeidung von Rechtverlusten einen Rechtsanwalt mit der Anmeldung der Forderung und der Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen. Bereits jetzt vertritt die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV Anleger mit einem Anlagevolumen im Millionenbereich.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Anleger, die durch Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut beraten wurden, können bei einer fehlerhaften Anlageberatung aufgrund des Haftungsda-ches Schadensersatzansprüche gegen die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut geltend machen. Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV prüft ferner die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung und deliktischem Handeln. Die Identifizierung der richtigen Anspruchsgegner ist dabei nicht nur von der rechtlichen Haftungssituation abhängig, sondern es sind auch wirtschaftliche Überlegungen im Hinblick auf die Solvenz des Anspruchsgegners anzustellen.

Überregionale Anlegergemeinschaft

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei BONTSCHEV sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei BONTSCHEV mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben insti-tutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind inso-weit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Im-mobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsan-walt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht
Königstraße 11, 01097 Dresden
Telefon (0351) 21 52 025-0, Fax (0351) 21 52 025-5
www.bontschev.de, kanzlei@bontschev.de

Über die Anwaltskanzlei BONTSCHEV:
Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei BONTSCHEV ist spezialisiert auf Bank- und Kapital-marktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de