Hundehaftpflichtversicherung: gesetzliche Neuregelungen

Immer mehr Bundesländer wollen im Rahmen der Hundegesetze die Hudneshaftpflichtversicherung zur Pflicht machen.

Im Bundesland Niedersachsen tut sich etwas: Im Laufe des Jahres soll das neue Hundegesetz in Kraft treten, das u. a. die Hundehaftpflichtversicherung zur Pflicht für alle Hundehalter macht. Außerdem ist geplant, den Sachkundenachweis und die Kennzeichnungspflicht einzuführen. Spätestens zwei nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, also 2013, sollen die Regelungen umgesetzt werden. In Berlin und Hamburg werden die Regelungen bereits umgesetzt, auch in Thüringen denkt man inzwischen laut über das Thema Hund und Hundegesetz.

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Die Hundehaftpflichtversicherung ist eigentlich für die Hundehalter von zentraler Bedeutung. Schließlich übernimmt sie die Schadensregulierung, falls es durch den Vierbeiner zu Sach- oder Personenschäden kommt. Und letztendlich kann sich um die Pflicht zur Schadenswiedergutmachung keiner drücken: Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht hier im Haftungsrecht den Hundehalter in der Pflicht. Ein Schaden, der dann aus der eigenen Tasche übernommen werden muss, wird eine zumindest finanziell eine schmerzliche Erfahrung und kann auch die Existenz bedrohen.

Zwei Fälle haben in den Medien in den letzten Tagen wieder Schlagzeilen gemacht: In Wuppertal wurde in den vergangenen Tagen in sieben Monate altes Kleinkind von einem Husky-Schäferhund-Mischling attackiert und in den Kopf gebissen. Das Kind befindet sich nach wie vor in stationärer Behandlung. Inwieweit Folgeschäden bleiben, ist noch völlig offen. Die Kosten für die Heilbehandlung, eventuell notwendige kosmetische Operationen und Schmerzensgeld werden die Eltern wohl bei dem Hundehalter einfordern. Ohne Hundehaftpflichtversicherung dürfte das zum materiellen Aus führen.

Ein kleiner Ausreißer hat vor rund zwei Wochen in Berlin eine S-Bahnstrecke lahmgelegt. Er ist von seiner Halterin ausgebüxt und auf die Gleise der Bahnstrecke zwischen dem Zoologischen Garten und Friedrichstraße gelaufen. Die Folge war eine einstündige Sperrung des Zugverkehrs, ein Einsatz der Bundespolizei und Störungen auch im Regional- und Fernverkehr. Da die Halterin auch ermittelt werden konnte, dürfte auf sie wohl wegen des entstandenen Vermögensschadens eine erhebliche Schadensersatzforderung zukommen.

Mit der Hundehaftpflicht kann Sicherheit schaffen: nicht nur für sich als Hundehalter, sondern auch für die oder den Geschädigten. Denn ohne Versicherungsschutz muss der Hundehalter wohlmöglich jahrelang die Schadensersatzforderungen bedienen, gerade für die Eltern des Kleinkindes im obigen Beispiel ist es eine zermürbende Angelegenheit, wenn für die Heilbehandlung nur zögerlich geleistet wird.

Bildquelle: Kim Deutsch, www.pixelio.de
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