Hundehaftpflicht: Schutz im Schadensfall ist Pflicht in mehreren Bundesländern

Hundehalter sind bei einem Schaden, der durch den Vierbeiner verursacht wird, in voller Höhe schadensersatzpflichtig. Das kann ohne den Schutz der Hundehaftpflicht so richtig teuer werden.
Hundehaftpflicht: Schutz im Schadensfall ist Pflicht in mehreren Bundesländern

Mit der Einführung der Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung im Hundegesetz haben bereits mehrere Bundesländer in der Vergangenheit auf die Beißattacken reagiert. Zuletzt erfolgte die Umsetzung in Niedersachsen und Thüringen, Experten halten das Hundegesetz in Niedersachsen für das beste bisher in Deutschland. Immer wieder kommt es vor, dass nach Hundeattacken die Opfer ohne Möglichkeit auf Schadensersatz zurückgelassen werden, weil beim Hundehalter nichts zu holen ist.

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Wer als Hundehalter sich und sein Tier schützen möchte, kann das mit relativ geringem finanziellen Aufwand betrieben. Schließlich ist die Hundehaftpflicht schon für 30,59 Euro Jahresprämie verfügbar. Denn kommt es einmal zu einem Schaden, haftet der Hundehalter uneingeschränkt in voller Höhe. Da Hunde unter die sogenannte Gefährdungshaftung fallen, muss der Hundehalter auch dann Schadensersatz leisten, wenn ihm an dem Zwischenfall keine Schuld traf oder auch alles unternommen hat, um z. B. eine Hundeattacke zu verhindern.

Ohne Hundehaftpflicht kann es ziemlich teuer werden. Der Biss in die Hose vom Briefzusteller mag ja noch bezahlbar sein, aber was passiert, wenn es zu Verletzungen kommt? Eine langwierige Heilbehandlung mit Verdienstausfall kann eine Folge sein, ohne Hundehaftpflicht steht der Hundehalter wohl viele Jahre lang in der Verpflichtung, für den Schaden zu bezahlen.

Auch andere Gründe kann es geben, warum durch einen Hund ein großer Schaden verursacht wird, ohne dass er aktiv einen Menschen verletzt. Schon allein das Auftreten des Hundes kann bei Unbeteiligten eine Angstreaktion auslösen, die z. B. einen Sturz und damit einhergehende Verletzungen verursachen.

Ein Beispiel: Morgens geht Herr Reimer mit seinem Hund zum Bäcker, um Brötchen zu holen. Auf dem Weg kommt ihnen eine ältere Dame mit ihren Einkaufstaschen entgegen. Der Hund von Herrn Reimer ist angeleint. Als beide fast auf gleicher Höhe der älteren Dame sind, springt der Hund nur kurz auf und bellt laut. Vor Schreck lässt die Dame ihre Einkäufe fallen und stürzt auf den Gehweg. Die Folge: eine komplizierte Fraktur eines Unterarmes. Die Heilbehandlung dauert Monate und die verletzte ist im Haushalt derartig eingeschränkt, dass sie eine Haushaltshilfe benötigt. Auch hier ist die Regulierung des Schadens ohne Hundehaftpflicht eine kostspielige Angelegenheit, mitunter kann sie auch existenzbedrohend werden.

Auch in den Bundesländern, die die Hundehaftpflicht bereits vorschreiben, verfügt noch lange nicht jeder Hundehalter über eine Hundehaftpflicht. Im Schadensfall kann das nicht nur teuer werden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und die Kosten für die Hundehaftpflicht sind im Vergleich zu allen anderen Aufwendungen wie Futter oder Tierarztkosten sehr gering.

Bildquelle: Yvonne Baumann, www.pixelio.de
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