Hoffnungsschimmer für mehr Sicherheit: Geplante Modernisierung des deutschen Patent- und Markenwesen

-Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V. reichen Stellungnahme ein

-BITMi fordert Schutzschirmklausel für Softwarepatente

-Bundesverfassungsgericht erklärt Nichtigkeit der Gesetzgebung zur Umsetzung des EU-Patent

Berlin/Bodenheim, 08. April 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und Patentverein begrüßen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht den Patent-Trollen den Kampf angesagt und nun einen ersten Diskussionsentwurf dafür vorgelegt hat. Auch wenn derzeit das öffentliche Leben und die Wirtschaftskreisläufe deutlich langsamer gehen, läuft im Hintergrund das fachliche Arbeiten in der politischen Administration des Bundesjustizministeriums weiter. Am 10. März 2020 endete die Eingangsfrist für Stellungnahmen von Verbänden zum Zweiten Gesetz zur Modernisierung und Vereinfachung des Patenrechts – kurz 2. PatMoG.

Der Patentverein sowie der BITMi haben dazu eine Stellungnahme eingeschickt und veröffentlicht. Die Vorlage eines Referentenentwurfs wird im Frühsommer erwartet. Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, kommentiert diesen: „Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Grundideen halten wir für richtig. Patente sollen der Bürgerschaft und damit der Wirtschaft dienen. Erstens macht das jetzige Rechtssystem mit dem Trennungsprinzip von zwei zeitversetzt laufenden Verfahren vor allem den Mittelstand stark angreifbar. Dies kann durch die nun vorgesehene Synchronisierung von Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren bei Patentgerichten verhindert werden. Zweitens ist eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei angegriffenen Patenten notwendig, um Unternehmen vor Patent-Trollen zu schützen. Fertigungsstopps müssen das äußerste Mittel sein. Diese beiden Stoßrichtungen können unser gut gemeintes Patentwesen deutlich verbessern.“

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den jetzigen Diskussionsentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen das Vorhaben außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Softwarepatente. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme als Zusatzlösung neben den Schutzregelungen des Urheberrechts ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft.“

In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und purheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

Beherztes Vorangehen für das Patentwesen vom Gesetzgeber gefordert.

Gerade nach der Nichtigkeitserklärung der Gesetzgebung zur Umsetzung des Unitary Patent (EU-Patent) in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht am 26. März 2020 wird eine Reform des deutschen Patentwesens umso dringlicher.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, kommentiert die Lage: „Die Entscheidung kommt nicht wirklich überraschend. Nun hofft der Patentverein, dass das Gute am EU-Patent erhalten wird. Zum einen lassen sich die Ansätze zur Aufhebung des Trennungsprinzips und der gestärkten technischen Gerichtsbarkeit auch ins deutsche Recht aufnehmen. Die derzeit laufende Modernisierung des Patentgesetzes (PatMoG) würde dies rasch ermöglichen, zum Beispiel mit der Aussetzung eines Verletzungsurteils bis zur Klärung der Validität eines Streitpatents als Regelfall. Zum anderen ist zu hoffen, dass ein erneuter gesamteuropäischer Anlauf auch ohne Großbritannien genommen wird.“

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die BITMi Stellungnahme:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2020/Downloads/03102020_Stellungnahme_BITMi_DiskE_PatMoG.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hier können Sie die Patentverein-Stellungnahme einsehen:

https://patentverein.de/files/eigene/2020/Stellungnahme%202.PatMoG_pV_21012020_fl.pdf

Hier können Sie den Gesetzesentwurf und alle Stellungnahmen dazu, die seitens der Autoren für eine Veröffentlichung freigegeben wurden, nachlesen:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/PatMoG_2.html

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit der ausführlichen Begründung:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

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