Große Mehrheit der Osteopathen fordert ein Berufsgesetz

Positionspapier: Ungeregelte Kostenerstattungen durch Krankenkassen gefährden Patientensicherheit

(ddp direct) Wiesbaden/März 2013. In einem Positionspapier fordern sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände ein Berufsgesetz mit einheitlichen Regelungen über die Ausbildung und Tätigkeit des Osteopathen. Ein solches Gesetz sei im Sinne der Patientensicherheit unabdingbar, da die Berufsbezeichnung des Osteopathen bislang nicht geschützt ist.

Derzeit erstatten etwa 60 Gesetzliche Krankenkassen (GKV) ihren mehr als 30 Millionen Versicherten anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen und formulieren dazu ohne staatliche Regelung unterschiedliche Bedingungen.

Aufgrund des fehlenden Berufsgesetzes gibt es in Deutschland keine einheitliche Ausbildung zum Osteopathen. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Kompetenz der Leistungserbringer. „Diese Situation kann durch die derzeitige Praxis der Kontrolle durch die GKV nicht kompensiert werden“, heißt es in dem Positionspapier des Registers der Traditionellen Osteopathen (ROD) e.V., der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., des Bundesverbandes Osteopathie (bvo) e.V. und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.

Die Qualität der Osteopathiebehandlungen sei nicht sichergestellt, wenn Krankenkassen von den behandelnden Osteopathen nur „eine Verbandsmitgliedschaft oder die Erfüllung der Voraussetzung zur Mitgliedschaft“ fordern, da die Voraussetzungen der bis zu 17 von den GKVs aufgelisteten Verbände für eine Mitgliedschaft stark variieren. In Deutschland gilt Osteopathie als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Dennoch könne das Heilpraktikergesetz das Problem einer Qualitätssicherung nicht lösen, da die staatliche Überprüfung zum Heilpraktiker keine osteopathische Ausbildung voraussetze, monieren die Osteopathie-Verbände.

Viele Krankenkassen verlangen zudem eine formlose Bescheinigung eines Arztes bevor Osteopathiekosten erstattet werden. Damit wird die Osteopathie fälschlicherweise zu einem Heilmittel degradiert. „Ärzte können oft nicht wissen, wann Osteopathie angebracht ist, da diese kein Bestandteil ihrer Ausbildung ist“, meinen die Unterzeichner des Positionspapiers. Physiotherapeuten, die die Osteopathie als Heilkunde ausüben, werden in eine rechtlich zwiespältige Position gedrängt. Diese Situation widerspricht in den Augen der Unterzeichner den Forderungen der international agierenden Osteopathie-Organisationen OIA (Osteopathic International Alliance), EFO (European Federation of Osteopaths), und Forum for Osteopathic Regulation in Europe (FORE) sowie den WHO-Benchmarks für Osteopathie (World Health Organization), die einen eigenständigen osteopathischen Beruf mit Erstkontakt zum Patienten fordern.

Die Position der unterzeichnenden Verbände: „Wir sehen als einzige Lösung für die geschilderte Problematik den Entwurf und die Etablierung eines Berufsgesetzes, das die Ausbildung und Tätigkeit des Osteopathen im Sinne der Patientensicherheit einheitlich regelt.“ Parallel dazu fordern sie die Krankenkassen auf, nur dann osteopathische Leistungen anteilig zu erstatten, wenn die Leistungserbringer über eine qualifizierte osteopathische Ausbildung verfügen. „Um dies zu gewährleisten, bringen wir gerne unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz in diesem Feld ein und sind jederzeit zu einem Gespräch und einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit“, heißt es abschließend.

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Register der Traditionellen Osteopathen e.V. (ROD)
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Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)
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Tel. 089 / 893 400 68
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Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
D-65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
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Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
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72202 Nagold
Tel. 074 52/88 80 92-0
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