Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein: Ein Ausstieg wird teuer

Stegner-SPD drängt trotz erteilter Lizenzen auf Abschied vom Vorzeigegesetz – Bewusstes Zeitspiel bei der Lizenzvergabe?

Kiel, September 2012 – Die unendliche Geschichte um den Glücksspielstaatsvertrag erhält derzeit ein neues Kapitel. Nachdem die Landesregierung in Schleswig-Holstein gewechselt hat und sich nunmehr die so genannte Dänen-Ampel aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband SSW anschickt, das von CDU und FDP verabschiedete Glücksspielgesetz aufzuheben und dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer (E 15) beizutreten, erwartet die Fachwelt einen neuerlichen Rückschritt in der deutschen Gesetzgebung.

Zur Erinnerung: Während das Landesgesetz für Schleswig-Holstein durch die Europäische Kommission notifiziert wurde, damit als mit EU-Recht vereinbar gilt und sowohl unter wettbewerbsrechtlichen wie unter Aspekten der Suchtbekämpfung und Manipulationsbekämpfung europaweit als eines der modernsten Gesetze gilt, anders als E 15 auch Online-Poker und Online-Casino-Spiele zulässt und obendrein garantierte Einnahmen für den Breitensport zusichert, bleibt E 15 entsprechende Nachweise bis heute schuldig. „Praktisch alle renommierten Verfassungsjuristen und Experten für Europarecht schauen mehr oder weniger entsetzt auf das, was da angerührt wurde“, kommentierte Stefan Dreizehnter, Chefredakteur des Fachmagazins games & business http://www.gamesundbusiness.de, den neuen Staatsvertrag.

Innenminister Breitner: „Zwischen den Stühlen“

Und während SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner in Kiel bereits vor der Landtagswahl allenthalben erklärte, das schwarz-gelbe Gesetz unmittelbar nach Regierungsübernahme durch die SPD rückgängig zu machen, übt sich der Kieler Innenminister Andreas Breitner, u. a. Stegners Stellvertreter im Parteivorsitz zwischen Nord- und Ostsee, im Spagat. Mit einer bloßen Aufhebung des Gesetzes sei es nicht getan, heißt es aus seinem Ministerium. Nicht nur das Procedere der Gesetzgebung benötige Zeit, auch müssten Lizenzen für Spiele- und Wettanbieter, die die Anforderungen des Landesgesetzes erfüllen, erteilt werden. Kein Wunder also, dass das Landtagsmagazin „Der Landtag“ Breitner bereits als „Minister zwischen den Stühlen“ beschrieb (vgl. http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/downloads/abo/der-landtag/derlandtag-2012-07.pdf). Denn während Stegner weiterhin verbal hochgerüstet gegen das Gesetz der Vorgängerregierung wettert, Union und FDP vorwirft „verbrannte Erde hinterlassen“ zu haben und gegen „Ansehen und die Seriosität unseres Landes“ agiert zu haben, hat das Breitner-Ministerium mittlerweile zwölf Lizenzen für Schleswig-Holstein erteilt. Hinzu kommt, dass auch Ministerpräsident Torsten Albig die von Stegner ausgegebene SPD-Linie bereits verließ, hatte er doch noch als Kieler Oberbürgermeister und Ministerpräsidentenkandidat um Wettunternehmen als Sponsoren für Sportveranstaltungen in der Landeshauptstadt geworben.

Opposition moniert „Zeitspiel“ des Ministers

Offiziell lassen die SPD-Granden jedoch keinen Dissens in dieser Frage aufkommen: Auf Anfrage, ob die Landesregierung mit Klagen von Lizenznehmern rechne, sofern Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beitrete, womit sich die Rahmenbedingungen für die in Schleswig-Holstein lizenzierten Akteure ändern würden, erklärte der Innenminister nun: „Die bislang erteilten Genehmigungen beziehen sich auf die Veranstaltung von Sportwetten und den Vertrieb der Sportwetten durch die Veranstalter im Internet. Von Klagen wird nicht ausgegangen, da die nach dem Glücksspielgesetz erteilten Genehmigungen ihre – zeitlich begrenzte – Gültigkeit behalten und das Innenministerium nicht beabsichtigt, erteilte Genehmigungen zu ändern.“ Trotz aller positiven Bewertungen des aktuellen Gesetzes aus der Branche, von Europa- und Glückspielrechtsexperten sowie der Möglichkeit, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht werden könne, unterstreicht auch Breitner die Stegner-Maxime: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein hält an ihrer Absicht fest, das geltende Glückspielgesetz aufzuheben.“ Rechtssicherheit sieht wohl anders aus.

Bei CDU und FDP an der Kieler Förde steht man dem Tun des Innenministers mittlerweile mit Skepsis gegenüber und reagiert auf Medienberichte, wonach das Innenministerium derzeit möglicherweise bewusst die Vergabe der Lizenzen für Anbieter von Online-Poker verzögere. Das hatte NDR 1 Welle Nord http://www.ndr.de/wellenord/ berichtet. Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion http://www.cdu.ltsh.de, der neben FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki als einer der Väter des Glücksspielgesetzes gilt, erwartet im Gegensatz zu Breitner durchaus rechtliche Auseinandersetzungen mit den Lizenznehmern: „Herr Breitner hat bislang bewiesen, dass unser Innenministerium nach Recht und Gesetz vorgeht, und nicht nach Pressemitteilungen von Herrn Stegner. Allerdings ist mein Eindruck, dass der Innenminister zunehmend auf Zeit spielt. Angesichts anhängiger Klagen und absehbarer Schadenersatzforderungen von Glückspielanbietern kann das für Schleswig-Holstein teuer werden.“ Wolfgang Kubicki erklärte in Bezug auf die NDR-Meldung seine Verwunderung, „dass das Innenministerium derart lange für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung benötigt.“ Sollte hier bewusstes Zeitspiel vorliegen, „dann wird das auch ein juristisches Nachspiel haben.“

Staatsvertrag ignoriert Internet-Graumarkt

Das von CDU und FDP verabschiedete Gesetz sieht Hans-Jörn Arp im Gegensatz zum Glücksspielstaatsvertrag, den auch die Piraten-Fraktion im Landtag ablehnt, weiterhin als das richtungweisende an: „Unser Glücksspielgesetz bietet wirksamen Spielerschutz, glaubwürdige Suchtprävention und die Verhinderung von Geldwäsche. Der Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer löst diese drei Probleme nicht, weil er den grauen Markt im Internet völlig ignoriert. Er wird ebenso scheitern wie sein Vorgänger“, so Arps Prognose. (Andreas Schultheis)

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