Gesetzesänderungen zum Februar

ARAG Experten über neue Regeln und Gesetze, die jetzt in Kraft treten.

Gesetzesänderungen zum Februar

„Alles neu macht der Mai“ lautet der Titel eines alten deutschen Volksliedes. Doch so lange müssen wir gar nicht warten. Schon der gerade erst angebrochene Monat Februar bringt einige neue Regeln und Gesetzesänderungen mit sich. ARAG Experten geben einen Überblick.

Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde vor knapp sieben Jahren in Istanbul beschlossen. Mit dem 1. Februar ist sie in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention besagt zum Beispiel, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stehen, was in Deutschland erst seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 so ist. Erst danach wurde die Ratifizierung auf den Weg gebracht, erklären ARAG Experten die lange Umsetzungsphase.

Am 23. Februar kommt es zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb. Kunden von Lebensversicherungen bekommen dann eine jährliche Standmitteilung von der Versicherung mit detaillierten Informationen. Die Transparenz beim Abschluss von Restschuldversicherungen soll außerdem erhöht werden. Die Versicherungen haben allerdings noch bis zum 1. Oktober 2018 Zeit, die neuen Richtlinien umzusetzen.

Ab dem 24. Februar dürfen Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten, wenn Partikel beispielsweise über Sprays versehentlich eingeatmet werden können. Das schreibt eine Änderung der EU-Kosmetikverordnung vor. Das Einatmen kann laut ARAG Experten eine Lungenentzündung auslösen. Doch sollten sich gesundheitsbewusste Verbraucher nicht allzu früh freuen, denn bereits ausgelieferte Kosmetika dürfen danach noch über drei Monate verkauft werden.

Am 22. Februar tritt kein neues Gesetz in Kraft, aber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet über mögliche Fahrverbote in Innenstädten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten geklagt, deren Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert liegt – mit Erfolg. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht über die von den Städten eingelegte Revision urteilen. Zunächst geht es um Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart, Urteile zu anderen Städten dauern noch etwas länger. In mindestens zehn deutschen Großstädten könnte dann künftig ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge drohen – falls die Motoren nicht umgerüstet werden.

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