Feldmann: Die Rolle des Hausarztes stärken

Vertreterversammlung – Ein klares Plädoyer für die unverzichtbare Rolle des Hausarztes hielt Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf der Vertreterversammlung in Berlin.

(ddp direct) Berlin, 7. Dezember 2012 – Der Hausarzt ist und bleibt derjenige, der die Basisversorgung leistet und der die Koordination von Behandlung und Betreuung übernehmen kann und muss, erklärte sie. Daher gelte es, die hausärztliche Tätigkeit mit ihren besonderen Anforderungen zu stärken. Vor diesem Hintergrund erfolge auch die Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).

Vier Ziele stehen dabei im Vordergrund. Zum einen wollen wir das Spektrum der hausärztlichen Tätigkeit besser darstellen, führte Feldmann aus. Dabei soll zwischen typischen und spezifischen Leistungen unterschieden werden. Die finanziellen Mittel müssen denjenigen Praxen zukommen, die den hausärztlichen Versorgungsauftrag auch tatsächlich wahrnehmen. Zudem gilt es, die wirtschaftliche Basis der Praxen zu sichern. Das vierte Ziel lautet, den Behandlungsbedarf in Abhängigkeit von der Morbidität der Patienten abzubilden, erklärte sie.

Bis Juli des nächsten Jahres soll das neue Hausarztkapitel im EBM stehen. Die alten Ziffern bleiben weitgehend erhalten. Neue EBM-Ziffern wird es nur wenige geben, und zwar für Gesprächsleistungen, onkologische Mitbetreuung, Geriatrie und Palliativmedizin, betonte Feldmann. Nur noch eine altersgewichtete Versichertenpauschale sowie ein automatisch diagnoseabhängiger Zuschlag für Chroniker runden das Bild ab.

Ein wichtiges Ziel dabei ist, das Gespräch des Arztes mit dem Patienten, dessen Angehörigen oder auch anderen an der Behandlung Beteiligten zu stärken. Diese Beratungs- und Koordinierungsfunktion ist nun einmal ein wesentliches Merkmal der hausärztlichen Tätigkeit und muss entsprechend gewürdigt werden, hob Feldmann hervor.
Die zweite große Baustelle ist derzeit die Bedarfsplanung. Feldmann geht davon aus, dass die neue Richtlinie am 20. Dezember im Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet wird und fristgemäß in Kraft treten kann. Die Sollzahlen der Arztsitze werden nicht extensiv ausgeweitet. Bei den Hausärzten führe jedoch die Verkleinerung der Planungsregionen auf die sogenannten Mittelbereiche zu mehr Zulassungsmöglichkeiten. In der Versorgung auf dem Land und dort insbesondere in der Psychotherapie werden über tausend neue Stellen hinzukommen, sagte Feldmann.

Die Allgemeine Fachärztliche Versorgung, zu der auch die Psychotherapeuten zählen, soll künftig auf Kreisebene geplant werden. So lässt sich beispielsweise klar identifizieren, ob eine Region autark ist oder ob sie das Umland mitversorgt, so der KBV-Vorstand.

Dringend notwendig sei die Einbeziehung der bisher nicht beplanten Arztgruppen in die zukünftige Bedarfsplanung. Dieser Schritt wurde vor allem von den betroffenen Berufsverbänden kritisiert. Wir halten ihn aber für notwendig, um den kontinuierlichen Zuwachs insbesondere bei den hochspezialisierten Fachärzten mit überwiegend technischen Leistungen zu bremsen, sagte Feldmann.

Sehr erfolgreich verliefen für die KBV dieses Jahr die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel. Ich bin davon überzeugt, dass die Vertragsärzte mit den neuen Rahmenvorgaben für das Jahr 2013 und der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten wieder mehr Spielraum haben, ihre Patienten bedarfsgerecht zu behandeln. Das Risiko, für notwendige Verordnungen einen Regress zu erhalten, sinkt, sagte Feldmann. Erfreulich sei auch die Vereinbarung von bundesweit geltenden Praxisbesonderheiten bei langfristigem Heilmittelbedarf. Schwer erkrankte Patienten können in Zukunft unbürokratisch von ihrer Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für Heilmittel bekommen.

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Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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