Eine lange Liste – INFINUS Anleger müssen sich beeilen

– Informationsveranstaltung für geschädigte Kapitalanleger am 11.02.2014 in Berlin –

Eine lange Liste - INFINUS Anleger müssen sich beeilen

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

INFINUS-Skandal: Erste Insolvenzverfahren eröffnet – Staatsanwaltschaft veröffentlicht sichergestellte Vermögenswerte – INFINUS Manager: ein Leben in Schönheit und Reichtum

Anleger der Infinus AG können kaum glauben was die lange Liste enthält. Ein Bild vom Leben in Saus und Braus auf ihre Kosten lässt das Gemüt hochkochen. Die von der Staatsanwaltschaft Dresden sichergestellten Gegenstände der inhaftierten INFINUS-Manager: Die Liste enthält so illustre Gegenstände wie einen Bentley Continental GT, einen Porsche Cayenne Turbo, mehrere 911er und diverse andere Fahrzeuge, 24 Goldbarren zu je einem Kilo Gewicht, Dutzende Armbanduhren, Immobilien, Motorboote, Bankkonten, Jagdbüchsen und Kunst. „Die haben es ja so richtig krachen lassen“, entfährt es Arno M. (*Name redaktionell geändert), als Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke seinem Mandanten informiert.

Zu Recht fragen sich die betroffenen Anleger und ihre Familien: „Wie komme ich an mein hartverdientes Geld, dass ich gutgläubig bei Infinus angelegt habe?“

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke bekommt diese Frage von hilfesuchenden Anlegern häufig gestellt und kann den Anlegern nach der Infinus-Pleite Hoffnung geben: „Die sichergestellten Gegenstände können zu Gunsten der INFINUS-Opfer verwertet werden, wenn die betroffenen Opfer möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel erwirken und diesen dann auch vollstrecken.“

Wie vorgehen? – Insolvenzverfahren eröffnet

Daneben wurde bekannt, dass die Insolvenzverfahren über die Vermögen der „INFINUS AG Ihr Kompetenz – Partner“ („rote Infinus“) am 31.01.2014 und der „MAS Finanz AG“ am 29.01.2014 eröffnet wurden. Verwalter sind Rechtsanwalt Gunther Tarkotta, Dresden für die MAS und Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Dresden für die rote Infinus. Erste Berichtstermine wurden für den 30.04.2014 (Infinus) und den 27.02.2014 (MAS) angesetzt. In diesen Versammlungen geht es u.a. um die Wahl eines Gläubigerausschusses.
In der Insolvenz der roten INFINUS gibt es zudem eine Besonderheit. Bereits für den 25.02.2014 gibt es eine besondere Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger, in denen Inhaber bestimmter Orderschuldverschreibungen einen gemeinsamen Vertreter bestimmen sollen. Dieser soll, so er denn gewählt wird, bis zum 28.03.2014 die Forderungen der Oderschuldverschreibungsgläubiger bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Wird er nicht gewählt, sind die Forderungen von den Anlegern selbst anzumelden. Der Insolvenzverwalter schlägt als gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Eberhard Dachs, Tübingen, vor.

Anleger müssen handeln – die Uhr tickt

„Für die betroffenen Anleger ist in jeder Hinsicht Eile geboten: wer mitstimmen will, muss seine Schuldurkunden hinterlegen. Wer auf das Vermögen der inhaftierten Manager zugreifen will, muss sich schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel besorgen“, mahnt Rechtsanwalt Röhlke und erläutert die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung: „Teilnahmeberechtigt bei dieser Versammlung sind nur Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS IKP. Stimmberechtigt sind nur Gläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 21.02.2014 bei bestimmten Stellen hinterlegt haben und die dort hinterlegt bleiben bis zum Ende der besonderen Versammlung. Eine Stellvertretung ist zulässig. Wer seine Schuldverschreibung nicht rechtzeitig hinterlegt, ist nicht stimmberechtigt.“

Um der Entwicklung nicht hinterherzustehen sollten die INFINUS-Opfer ihre Möglichkeit zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung nutzen. Die Rechtsanwälte planen für Anleger und Vertriebsmitarbeiter und deren Kunden, die sich aus erster Hand informieren möchten weitere Informationsveranstaltungen. Alle Interessierten können sich für die Informationsveranstaltung am 11.02.2014 in Berlin unter 030.715 206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de anmelden.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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