CS Euroreal – „Outsourcing“ der Verantwortung durch Banken!! Mit fadenscheinigen Konstruktionen soll Verantwortung abgewälzt werden!! Lassen Sie sich beraten!!

Viele deutsche Banken versuchen durch vermeintlich raffinierte Firmengeflechte und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen ihrer Verantwortung für falsche Beratung von Anlegern zu entgehen.Gerichte haben dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben.

CS Euroreal - "Outsourcing" der Verantwortung durch Banken!! Mit fadenscheinigen Konstruktionen soll Verantwortung abgewälzt werden!! Lassen Sie sich beraten!!

Kanzleilogo

So hat auch die Deutsche Postbank AG, die einen Großteil der Vermittlung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal, der zur Zeit abgewickelt wird, übernommen hatte, ihre Finanzberatung auf eine ihrer Tochtergesellschaften, nämlich der Postbank Finanzberatung AG ausgelagert. Hierbei verwendet die Postbank Finanzberatung AG das Logo der Postbank und ihre Berater treten zum Teil Anleger gegenüber so auf, als wären sie Mitarbeiter der Deutsche Postbank AG.

Hintergrund für dieses „Outsourcing“ ist offensichtlich der Versuch der Banken, sich der Haftung zu entziehen. Es dient ganz offensichtlich lediglich der Verschleierung der tatsächlichen Umstände und der rechtsmissbräuchlichen Umgehung der Rechtsprechung zur Bankenhaftung. So lässt die Postbank in einem von uns geführten Verfahren durch ihren Rechtsanwalt folgendes vortragen:

“ Bei dem Zeugen handelt es sich tatsächlich um einen Einzelkaufmann und selbständigen Handelsvertreter … Dabei bedient er sich der Vertriebsorganisation der Post Finanzberatung AG. Diese ist weder Bank, da sie kein Bankgeschäft betreibt, noch selbst Vermittlerin oder Erbringerin von Beratungsdienstleistungen. „

Die Postbank beruft sich somit in den häufigen Fällen der Falschberatung der Bankkunden darauf, dass es sich bei dem Anlageberater nicht um einen Bankberater gehandelt habe, sondern um einen selbstständigen Handelsvertreter. Folge wäre, dass zum Nachteil der Anleger ganz andere Maßstäbe im Hinblick auf Aufklärungspflichten gelten würden. So müsste zum Beispiel nur unter engen Voraussetzungen über etwaige Rückvergütungen oder Provisionen aufgeklärt werden.

Diesem aus unserer Sicht rechtsmissbräuchlichen „Outsourcing“ haben die Oberlandesgerichte Hamm und München einen Riegel vorgeschoben.
Das Oberlandesgericht Hamm führt in seiner Entscheidung (Urteil vom 14.07.2011; AZ: I-34 U 55/10) folgendes aus:

„Die Auslagerung der Anlageberatung aus dem Tätigkeitsbereich einer Bank auf eine hierfür gegründete Tochtergesellschaft (Outsourcing) macht diese nicht automatisch zu einem sog. freien Anlageberater. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Beratungsgesellschaft sich aus der Sicht des Kunden nach außen als von der Bank unabhängigen darstellt. ….
Vielmehr nutzt sie den Umstand, dass die Sparkasse ihre Alleingesellschafterin ist, dafür, ihr besonderes Näheverhältnis zu dieser, und zwar nicht zuletzt durch den Gebrauch des unverkennbaren Firmenlogos der Sparkasse zu demonstrieren. Sie übernimmt schon damit und auch durch die von ihr selbst vorgelegte sog. Imagebroschüre deren sog. Corporate Identity-Konzept.“

Diese Entscheidung lässt sich in den meisten Fällen auch auf das Vorgehen der Postbank und ihrer Tochtergesellschaft übertragen.
Betroffene Anleger müssen die drohenden Kapitalverluste aufgrund der Auflösung des CS Euroreal und die Falschberatung durch die Banken jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken und deren Tochtergesellschaften geltend gemacht werden können. Berechtigte Hoffnung machen aktuelle Urteile deutscher Gerichte, die festgestellt und geurteilt haben, dass Anleger von den Banken über das Schließungsrisiko und gezahlten Rückvergütungen und Provisionen hätten aufgeklärt werden müssen.

Anleger sollten jedoch, für den Fall, dass sie sich entscheiden sollten, die Ansprüche gegenüber den Banken durchzusetzen, zeitnah handeln, da jederzeit Ansprüche verjähren können. Diese Verjährung führt zum Anspruchsverlust.
Wir beraten Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle für Sie verjährungshemmende Schritte einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend.

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Wir stellen sowohl privaten und institutionellen Anlegern, wie auch Emittenten und Anlageberatern unsere jahrelange und hervorragende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.

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