CS Euroreal – Ausschüttung am 03. Juli 2012 – Ausweichmöglichkeiten zur langwierigen Abwicklung

Seit dem 09.05.2012 ist für die Anleger klar, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal aufgelöst und bis zum Jahre 2017 abgewickelt wird. Aktuell lässt die Geschäftsführung verkünden, dass im Rahmen der Abwicklung am 03. Juli 2012 eine erste Zahlung an die betroffenen Anleger in Höhe von EUR 4,30/Anteil für die Anteilklasse EUR erfolgen wird. Diese langwierige Abwicklungsphase kann vermieden werden!

CS Euroreal - Ausschüttung am 03. Juli 2012 - Ausweichmöglichkeiten zur langwierigen Abwicklung

Kanzleilogo Wöhrle & Schick

Nach Angaben der Geschäftsführung, besteht die geplante Ausschüttung „aus anteilig erwirtschafteten ordentlichen und außerordentlichen Erträgen sowie aus einer auf die Fondsubstanz entfallenden Kapitalrückzahlung“. Die nächste Ausschüttung soll im Dezember 2012 erfolgen. Welcher Betrag hierbei an die Anleger ausgeschüttet werden soll ist noch unklar.

Die gesamt Abwicklungsphase wird sich aber noch bis zum Jahre 2017 hinziehen. Welche Ergebnisse beim Verkauf der Immobilien dann noch zu erwarten sind, ist völlig offen.
Im Ergebnis bedeutet diese lange Abwicklungsphase für geschädigte Anleger, dass sie keinen Zugriff auf das von ihnen investierte Kapital haben und auf das Ergebnis der Abwicklungsbemühungen der Geschäftsführung hoffen müssen.

Problematisch hierbei ist, dass in der letzten Zeit mehrere offene Immobilienfonds in die Abwicklung gehen mussten. Zuletzt traf es den SEB Immoinvest, der wie der CS Euroreal ein Volumen von ca. 6 Milliarden EUR hatte. Auch diese offenen Immobilienfonds müssen nun ebenfalls ihre Immobilien am Markt anbieten. Dies führt voraussichtlich dazu, dass der Immobilienmarkt in der nächsten Zeit mit Immobilienangeboten gesättigt sein dürfte. Dies wird sich nicht positiv auf die erzielbaren Preise auswirken.

Anleger, die zum jetzigen Zeitpunkt dringend auf die investierten Gelder angewiesen sind, könnten erwägen, die Anteile an der Börse zu veräußern. Gravierender Nachteil hierbei ist, dass die Anteile aufgrund der Entwicklungen momentan nur mit erheblichen Abschlägen (ca 30 %) im Vergleich zum früheren Kaufpreis veräußert werden können. Der Verkauf ist daher nur bedingt eine Alternative.

Anleger, die diese Folgen nicht hinnehmen möchten, können anwaltlich überprüfen lassen, ob eine Rückabwicklung und Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken und Beratern geltend gemacht werden können.

Dass solche Ansprüche für die Anleger erfolgreich erstritten werden können, zeigen aktuelle Urteile aus Frankfurt und Berlin zugunsten geschädigter Anleger.
Die beratenden Banken haben in den meisten Fällen nicht über das bestehende Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Es bestehen somit in einer Vielzahl von Fällen sehr gute Erfolgsaussichten für einen etwaigen Schadensersatzprozess.

Weiterhin wurde oftmals nicht auf hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen hinreichend hingewiesen.

Schnelles Handeln ist jetzt jedoch wichtig, da jederzeit Ansprüche verjähren können. Diese Verjährung führt zum Anspruchsverlust.

Wir beraten Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle für Sie verjährungshemmende Schritte einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen.
Wir übernehmen auch gerne für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend.

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