comdirect bank AG löscht Schufa-Negativeintrag nach außergerichtlicher Intervention der Rechtsanwälte

– Negative Schufa-Einträge – eine unendliche Geschichte –

comdirect bank AG löscht Schufa-Negativeintrag nach außergerichtlicher Intervention der Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Berlin

Die Rechtsanwälte melden weiteren Erfolg im Kampf gegen ungerechtfertigte negative Schufa-Einträge. Die Schufa speichert Daten über Betroffene und ihr Zahlungsverhalten. Doch sind die Einmeldungen immer berechtigt? Falsche negative Schufa-Einträge können schwerwiegende Folgen haben. In dem konkreten Fall meldete sich ein geschäftsführender Gesellschafter von zwei Unternehmen bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner.

Der Mandant schilderte, über ihn habe die comdirect bank AG einen Negativeintrag bei der Schufa-Holding veranlasst. Hieraufhin sei sein Basisscore-Wert von anfänglich 99% auf 17% und danach auf immer noch schlechte 54% gesunken. Grund hierfür sei eine bereits beglichene Forderung gegenüber der comdirect Bank über 150,00 Euro gewesen. Der Scorewert beurteilt sozusagen den Menschen: wie wahrscheinlich ist es, dass er in Zukunft pünktlich zahlt.

Aufgrund des schlechten Scorewertes sah der betroffene Unternehmer sowohl seine privaten als auch geschäftlichen Belange stark gefährdet und bat daher Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte um Hilfe.

Nach kurzer Analyse der Angelegenheit wurde die comdirect bank AG bereits mit Schreiben vom 23.04.2013 zur Löschung des Negativeintrages aufgefordert. Der erfreute Mandant teilte daraufhin bereits am 09.05.2013 mit, dass sein Score-Wert in der Zwischenzeit wieder auf einen Wert von 97,62 % festgelegt worden sei. Der Negativeintrag war verschwunden nach der außergerichtlichen Intervention.

Dies bestätigte ein Schreiben der comdirect bank AG. In dem Schreiben wies die Bank die Ansprüche des Betroffenen zwar zurück, erklärte sich aber gleichwohl zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der Löschung des Eintrages einverstanden.

Überraschenderweise versuchte die comdirect bank AG in ihrem Schreiben den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner einen Maulkorb aufzuerlegen, indem ein Verbot ausgesprochen wurde, aus dem Schreiben der comdirect zu zitieren und über die Angelegenheit zu berichten.

Hierzu äußert Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte:

„Leider ist es mittlerweile üblich, dass die Banken eine Angelegenheit nicht in der Presse haben möchten. Natürlich besteht kein Recht dazu, aus Briefen der Bank wörtlich zu zitieren oder diese zu veröffentlichen. Das haben wir als Kanzlei auch nie getan. Selbstverständlich besteht aber ein Interesse der Öffentlichkeit an einer uneingeschränkten Berichterstattung im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit. Dass nun von der betroffenen Bank versucht wird, hier auf die Berichterstattung einzuwirken, ist schon ein befremdlicher Vorgang, den unsere Kanzlei, da er durch Kollegen angeschoben wurde, auch an die Rechtsanwaltskammer zur Prüfung weitergegeben hat.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann kommentiert den Erfolg in der Schufa Angelegenheit wie folgt:

„Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass schnelles Handeln meist auch zum schnellen Erfolg führt. Wenn der Gegner mit einem Gerichtsverfahren oder einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung konfrontiert wird, wird oftmals auch außergerichtlich nachgegeben und der Negativeintrag gelöscht, insbesondere dann, wenn die Forderung, um welche es ging, bereits bezahlt worden ist. Die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit in Schufa-Angelegenheiten übernimmt oftmals die Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, lohnt sich ein außergerichtliches Tätigwerden oft, um dem Betroffenen weitere Schäden zu ersparen und diesen schnell wieder in einen Bereich der normalen Kreditwürdigkeit zurückzubringen.“

Mit der comdirect bank AG muss nunmehr noch über die entstandenen Kosten diskutiert werden, welche dem Mandanten entstanden sind.

Vertrauen und Schutz

Die Schufa hat Macht und muss diese verantwortungsvoll nutzen. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; damit leistet sie einen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung. Es geht um Informationen, die nötig sind, um Vertrauen von Geschäftspartner auszubauen. Privatpersonen sollen sich selbst kontrollieren können und über ihre finanziellen Verpflichtungen eine Übersicht erhalten, dadurch kann wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis gestellt werden.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70

Dr. Schulte veröffentlichte hierzu einen Bestseller „Schufa Eintrag Löschen“ bei Amazon.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

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