Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen vom 11.11.2010 anlässlich der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung von Tankkarten, Tank- und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von zu versteuerndem Barlohn und einem bis zur Höhe von monatlich 44 EUR steuerfreiem Sachlohn aufgestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt weiter aus: In den vom BFH entschiedenen Streitfällen hatten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 EUR monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten oder durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen.… mehr “Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuer- freier Sachlohn sein”