1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam.
2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können.
Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat.… mehr “Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin gibt Arbeitgebern zehn Tipps für Kündigungen: Was ist zu beachten, wenn man Kündigungsklagen, zumindest aber hohe Abfindungszahlungen vermeiden will.”