Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber ihm lediglich mitteilt, dass er das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers innerhalb der Probezeit beenden möchte und objektive Kündigungsgründe nicht vorliegen.
Die Beklagte ist ein Reiseunternehmen; bei ihr besteht ein Betriebsrat. Der Kläger war befristet als Busfahrer beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurden die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit vereinbart.… mehr “Anwaltskanzlei Sache – Anwälte in Offenbach und Langen – Arbeitsrecht”