Ein Erwachsener kann ebenfalls adoptiert werden. Einer Zustimmung seiner leiblichen Eltern bedarf es dazu selbstverständlich nicht.
Voraussetzung ist aber, dass ein „echtes“ Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Eine Adoption eines Erwachsenen aus rein wirtschaftlichen Motiven (z.B. Ersparnis von Erbschaftssteuer oder Erlangung eines Adelstitels) ist daher nicht möglich.
Die Wirkungen einer Erwachsenen-Adoption sind erheblich schwächer:
Zwar wird der Angenommene mit allen Rechten und Pflichten zum Kind des Annehmenden, seine Verbindungen zu seiner leiblichen Verwandtschaft erlöschen jedoch nicht.… mehr “Anwalt Offenbach und Anwalt Neu-Isenburg – Anwaltskanzlei Sachse – Familienrecht”