Eine 28-jährige Betriebszugehörigkeit wiegt nicht den Diebstahl einer Holzladung im Wert von etwa 400 Euro auf. Bei einer derart vermögensschädigenden Handlung zu Lasten des Arbeitgebers liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor.
Ein Forstwirt wehrte sich vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gegen eine fristlose Kündigung. Er hielt die Kündigung für unwirksam, da seiner Meinung nach kein wichtiger Grund vorlag und auch keine Abmahnung ausgesprochen worden war.… mehr “Anwälte Offenbach – Anwälte Mörfelden-Walldorf – Anwaltskanzlei Sachse – Arbeitsrecht”