BUNDESMINISTERIN VON DER LEYEN SETZT KAHLSCHLAG DER GRÜNDUNGSFÖRDERUNG FORT

Gründungszuschuss quasi abgeschafft – Mikrokreditfonds vorzeitig gekündigt – jetzt Streichung des Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit

BUNDESMINISTERIN VON DER LEYEN SETZT KAHLSCHLAG DER GRÜNDUNGSFÖRDERUNG FORT

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzt Ihren gründungs- und mittelstandsfeindlichen Feldzug gegen die Gründungsförderung unbeirrt fort. Entgegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird im „Gründerland Deutschland“ gekürzt, gekündigt und gestrichen. Nach der Quasi-Abschaffung des Gründungszuschusses, plante sie die Einführung einer Zwangsversicherung für Existenzgründer, kündigte ohne Not und vorzeitig den von der GLS-Bank erfolgreich gemanagten Mikrokreditfonds und kündigt jetzt an, das vom Europäischen Sozialfonds finanzierte Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit ab dem 31. Dezember 2013 auslaufen zu lassen. DIHK und KfW schlagen wegen der dramatisch schlechten Zahlen im Bereich Existenzgründung Alarm. Will Deutschland im internationalen Vergleich der Gründungszahlen und Förderprogramme für Existenzgründer nicht komplett abgehängt werden, ist es an der Zeit Lösungen anzubieten. Statt erfolgreiche Förderprogramme zu streichen, sollte die Bundesregierung ihre Mittelstandsförderung langfristig ausbauen: Existenzgründungen von heute sind mittelständische Unternehmen von morgen; was heute mit nur einem Arbeitsplatz beginnt, schafft die Arbeitsplätze der Zukunft.

Fragt man Arbeitsmarktexperten nach einem der wirksamsten und erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme, wird von fast allen der Gründungszuschuss angeführt. Seit Januar 2009 haben 445.102 Arbeitslose den Gründungszuschuss bewilligt bekommen und sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schafft jede Existenzgründerin bzw. jeder Existenzgründer durchschnittlich 0,7 zusätzliche Arbeitsplätze – d.h. diese 445.102 Gründerinnen und Gründer haben nicht nur zielstrebig ihre eigene Arbeitslosigkeit beendet, sondern noch rund 311.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Trotz dieser beeindruckenden Bilanz hat das von Frau von der Leyen geführte Ministerium im Jahr 2011 den Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft – gegen Widerstände fast aller Experten, ihn in eine sogenannte Ermessensleistung umgewandelt und der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig massive Haushaltskürzungen des entsprechenden Budgets verordnet. In der Folge stürzten die bewilligten Zuschussanträge um 86,1 Prozent in den Keller.

Die absoluten Zahlen veranschaulichen die dramatische Entwicklung: im Jahr 2011 betrug die Zahl der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit noch 133.819, im Jahr 2012 verzeichnete die Agentur für Arbeit nur noch 20.321 sogenannte „Fördereintritte“ – d.h. der Rückgang betrug sagenhafte 113.498. Auch im aktuellen Haushaltsjahr 2013 setzt sich diese restriktive und arbeitsmarktpolitisch kurzsichtige Bewilligungspolitik fort: bis Ende April 2013 wurden insgesamt 7.342 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt – im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum immerhin noch 9.965 Fördereintritte (vgl. Jan – April 2011: 44.117; 2010: 55.322; 2009: 45.371).

Damit kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das Bundesarbeitsministerium eines der, lt. Arbeitsmarktexperten, wirksamsten und erfolgreichsten arbeitsmarktspolitischen Förderprogramme kaputt gespart hat.

Diejenigen Gründerinnen und Gründer die sich trotzdem, d.h. ohne Gründungszuschuss, selbständig gemacht haben, sollten nach dem Willen von Frau von der Leyen eine monatliche Zwangsversicherung abschließen. Diese zusätzliche finanzielle Zumutung konnte, zumindest bis auf weiteres, dank massiver Widerstände verhindert werden.

Kaum war diese Pflichtversicherung vom Tisch, kündigte Frau von der Leyen ohne Not und zwei Jahre vor dem eigentlichen Ende den Mikrokreditfonds. Dieser 100-Millionen-Fonds, 2010 eingerichtet und von der GLS-Bank verwaltet, richtet sich an eine Zielgruppe, die nur schwer Zugang zu Fremdkapital bekommt: Gründerinnen und Gründer, Migranten, junge Unternehmen bzw. Kleinstunternehmen – deren maximaler Kapitalbedarf 20.000 EURO nicht übersteigt. Seit 2010 wurden pro Jahr 6.000 Mikrokredite an Selbständige ausgereicht; im Durchschnitt konnten darüber 2,3 Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden.

Damit nicht genug: jetzt kündigt Frau von der Leyen an, dass sie das mit 90% geförderte Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit ab dem 1.1.2014 streichen möchte. Erhebungen der KFW Mittelstandsbank belegen, dass das Gründercoaching für den Erfolg einer Existenzgründung von großer Bedeutung ist. In Zukunft sollen die Gründerinnen und Gründer statt 10 Prozent einen Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars selber übernehmen! Stellt sich nur die Frage wie das ohne Gründungszuschuss und ohne Mikrokredit gehen soll? Besonders fragwürdig ist diese Entscheidung von der Leyens insbesondere deshalb, weil die für das Gründungscoaching notwendigen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden – d.h. sie belasten den Bundeshaushalt nicht.

Frau von der Leyen lässt sich von den aktuellen Arbeitslosenzahlen blenden und verliert den strategischen Blick in die Zukunft! Sie setzt ihre kurzsichtigen Prioritäten ausschließlich auf die Beseitigung des Fachkräftemangels. Es ist zwar richtig den Unternehmen von heute zu helfen und gut ausgebildete Arbeitskräfte zu finden – es muss aber auch sichergestellt werden, dass in zehn Jahren nicht plötzlich zu wenig kleine und mittelständische Unternehmen existieren. Die KfW weist in ihrem Gründungsmonitor 2013 auf diese alarmierenden Zahlen hin und spricht von einem besorgniserregenden Rückgang der Gründungstätigkeit. „Gründer helfen unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze zu schaffen“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe, anlässlich der Vorstellung der jährlichen, repräsentativen Analyse zum Gründergeschehen in Deutschland.

Vielleicht sollte Frau von der Leyen mal auf Seite 26 des Koalitionsvertrages nachschauen – dort heißt es unter der Überschrift Gründerland Deutschland (Zitat): „Deutschland soll verstärkt Innovationen hervorbringen und Leitmärkte prägen. Wir werden die Förderprogramme für Gründungen und Gründungsfonds sowie für die Betriebsnachfolgen zusammen mit der Wirtschaft stark ausbauen, bessere Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital schaffen und für ein Leitbild der unternehmerischen Selbständigkeit werben. Wir wollen junge, innovative Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien, um Gründungen zu erleichtern und intensiv zu befördern. Deutschland muss wieder zum Gründerland werden. Daher werden wir eine Gründerkampagne in Deutschland starten….. Wir wollen das Angebot von Mikrokrediten ausweiten, insbesondere für Gründer und Kleinunternehmer.“

Derzeit betreibt Frau von der Leyen in ihrer eigenen Politik genau das Gegenteil von dem was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Die dykiert beratung ist eine zertifizierte Unternehmensberatung und hat sich auf die Beratung von Existenzgründungen und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland begleitet die dykiert beratung Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. CSR, Social Entrepreneurship und ISO 26000 sind im Bereich KMU weitere zentrale Beratungsgebiete der dykiert beratung. Seit Oktober 2012 besitzt die dykiert beratung bzw. Wolfgang Dykiert gemeinsam mit Gabriele Taphorn ein eigenes Mikrofinanzinstitut (SoFiM GbR – Soziale Finanzierungen durch Mikrokredite).

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