Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Tritt Unfallgeschädigter seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten an Sachverständigen ab, ist die Abtretung aufgrund unzureichender Bestimmbarkeit unwirksam (BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. VI ZR 260/10).
Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
H ist Unfallgeschädigter. H. beauftragt den Gutachter G mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens.… mehr “BGH erklärt Abtretungstext der Unfallsachverständigen für unwirksam – Verkehrsrecht Dresden”