ALBIS Capital-Anleger sollen Ausschüttungen von rd. 23,4 Mio. EUR zurückzahlen – im Rahmen der geplanten Liquidation

Vorstand und Treuhänder sehen keine Grundlage mehr für eine sinnvolle Fortführung der Gesellschaft
Vorstand der ALBIS Capital rechnet mit erheblichen Verlusten für sämtliche Anleger

Vorstand der ALBIS Capital rechnet mit erheblichen Verlusten für sämtliche Anleger
Es kam, wie es kommen musste. Zunächst stellte die ALBIS Capital AG & Co. KG die Ausschüttungen ein, nun sollen die Anleger in Millionenhöhe noch stärker zur Kasse gebeten werden und die Ausschüttungen zurückzahlen.
ALBIS Capital bittet um Zustimmung zur Liquidation des Fonds
Mit Anlegerrundschreiben vom 27. März 2012 informiert die ALBIS Capitel ihre Anleger darüber, dass eine sinnvolle Fortführung der Gesellschaft nicht mehr möglich sei. Die Anleger werden gebeten, bis zum 30. April 2012 Ihre Zustimmung zur Liquidation zu erteilen. Im Rahmen der Liquidation – so wird weiter mitgeteilt – müssten die Anleger insbesondere erhaltene Ausschüttungen an die Gesellschaft wieder zurückzahlen. Nach eigener Darstellung der ALBIS Capital sollen die Anleger Ausschüttungen in Höhe von 23.367.000 EUR zurückzahlen.
Tatsächlich bedeutet dies, dass die Anleger nicht nur den Verlust eines Großteils des eingesetzten Kapitals verschmerzen, sondern zusätzlich die Liquidation der Gesellschaft finanzieren sollen.
Drohkulisse für die Anleger: Liquidation oder Insolvenz Ihres Fonds
Als „Alternative“ zur gewünschten Liquidation wird durch die ALBIS Capital die Drohkulisse einer Insolvenz der Gesellschaft und damit die Inanspruchnahme der Anleger durch den Insolvenzverwalter in Aussicht gestellt.
Unklare Rechtslage: Vorstand versus Treuhänder
Die Lage wird für die Anleger noch undurchschaubarer, da der Treuhänder der ALBIS Capitel, die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, in einem aktuellen Schreiben vom 17. April 2012 erklärt hat, derzeit aus formellen und materiellen Gründen dem geplanten Vorgehen des Vorstandes nicht zustimmen zu können.
Desolate wirtschaftliche Lage: Offenbarungseid vom Vorstand und vom Treuhänder
Die desolate und prekäre wirtschaftliche Lage der ALBIS Capital wird dagegen sowohl vom Vorstand und als auch vom Treuhänder eingestanden. Zur wirtschaftlichen Lage weist der Treuhänder in seinem aktuellen Schreiben auf nachstehende Erkenntnisse hin:
„Wie Sie aus den bisherigen Geschäftsberichten und unseren Rechenschaftberichten entnehmen konnten, ist die wirtschaftliche Lage bei Ihrem Fonds, der Albis Capital, sehr angespannt. Als Treuhänder beobachten wird die Situation mit gesteigerter Intensität.“
„Im Blickpunkt stand eine sich zuspitzende Liquiditätsknappheit der ALBIS Capitel, die nach Einschätzung des Vorstandes zu einer insolvenzauslösenden Situation in 2012 führen könnte. …. Es sei allerdings damit zu rechnen, dass sämtliche Anleger einen erheblichen Verlust erleiden würden.“ (Anm.: Hervorhebungen des Verfassers)
„Wir möchten hierbei jedoch deutlich machen, dass wir nach unserem bisherigen Kenntnisstand die Einschätzung insoweit teilen, als dass keine Grundlage mehr für eine sinnvolle Fortführung der Gesellschaft zu bestehen scheint.“
Gebot der Stunde: Fachkundige Beratung durch auf Rothmann-Fonds spezialisierte Rechtsanwälte
Damit hat sich leider die bereits vor Jahren gestellte Prognose von JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE zum Scheitern auch dieses ehemaligen Rothmann-Fonds für die meist vollkommen gutgläubigen Anleger realisiert.
JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE vertreten mehrere hundert betroffene Anleger ehemaliger Rothmann-Fonds und haben außergerichtlich und gerichtlich zahlreiche Erfolge für diese u.a. vor dem Oberlandesgericht München und dem Landgericht Hamburg erzielt. JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE raten betroffenen Anlegern daher dringend zu einer fachkundigen Beratung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt:
„Wenn schon der Treuhänder selbst aufgrund der dargelegten Sachlage Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte eingeschaltet hat, um sich im Hinblick auf das weitere Vorgehen intensiv beraten zu lassen, so sollten auch die ALBIS-Anleger einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen und nicht noch gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.“

Weitere Informationen und individuelle unverbindliche Beratung erfolgt direkt bei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Spezialkanzlei für Kapitalanlagen, Senden I Münster, Tel: 02597-939170, http://www.jakobsguilleaume.de
Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte führt mehrere hundert Mandate gegen die Gesellschaften der ehemaligen Rothmann-Fonds. Wir arbeiten ausschließlich auf Anlegerseite und werden u.a. von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen.

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