(Zeit)Wertkonten für Geschäftsführer durch Finanzgericht steuerlich anerkannt

Das Finanzgericht Düsseldorf kassiert die bisherige Meinung der Finanzverwaltung und kennt Wertkontenvereinbarungen für Geschäftsführer steuerlich an (Urteil FG Düsseldorf vom 21.03.2012)

Die Düsseldorfer Richter ließen erwartungsgemäß Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu. Diese dürfte die Finanzverwaltung wohl auch einlegen. Ob sie ein Urteil erreichen oder den Rechtsstreit bei ungünstigem Verlauf für erledigt erklären wird, muss wohl abgewartet werden.
Die von vielen Experten (und auch von uns) geteilte Meinung, dass die Finanzverwaltung mit der Versagung der lohnsteuerlichen Anerkennung von Wertkonten falsch liegt, wurde damit eindrucksvoll bestätigt.
Damit sind alle, die sich von den ablehnenden BMF Schreiben nicht erschrecken ließen, in ihrer Auffassung bestätigt. Die Finanzverwaltung wird gezwungen sein, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Die Politik muss akzeptieren, dass nicht persönliche Eitelkeiten und Vorurteile Einzelner das Steuerecht bestimmen dürfen, sondern durch eine sachgerechte und ausgewogene Steuerpolitik das Vertrauen der Bürger hergestellt wird. Die Benachteiligung der klein- und mittelständischen Unternehmer muss ein Ende finden. Diesmal grüßt der Vorruhestand, steuerlich flankiert auch für Organe.
Weitergehende Informationen erhalten Sie direkt von uns gerne auf Nachfrage. Auch den Wortlaut des Urteils können Sie bei uns anfordern.

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