Wohltätigkeit ohne Behörden-Marathon:

Der kurze Weg zur eigenen Stiftung
Wohltätigkeit ohne Behörden-Marathon:

sup.- Gemeinnützigkeit mit langfristiger Perspektive: Stiftungen bewahren nicht nur den Namen des Stiftungsgründers weit über dessen Tod hinaus, sondern auch seine zu Lebzeiten erarbeiteten Vermögenswerte. Weil die Aufgaben einer Stiftung nicht aus dem eingebrachten Kapital, sondern ausschließlich aus dessen Erträgen finanziert werden, eignet sie sich zuverlässig als dauerhafte Sicherung eines erfolgreichen Lebenswerks. Wichtige gesellschaftliche Aufgaben, z. B. in sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereichen, die dem Stifter schon immer ein Anliegen waren, können so unbefristet und effektiv unterstützt werden. Der Weg zur eigenen Stiftung ist in den letzten Jahren zunehmend von formalen Hürden und überflüssiger Bürokratie befreit worden. Besonders bei dem Rechtsmodell der treuhänderischen Stiftung, die auch schon mit einem kleinen Vermögen realisierbar ist, gibt es für private Stifter heute einen Einstieg ohne langwierige Anerkennungsprozeduren.
Bei dieser Stiftungsvariante werden die Verwaltungsstrukturen einer bereits bestehenden Organisation genutzt, z. B. einer Dachstiftung, eines Finanzinstituts oder einer Stiftungs-Verwaltungsgesellschaft. Dadurch kann sich der Stiftungsgründer auf einige grundlegende Schritte konzentrieren, die ihn schnell zum Ziel führen. Die Beratungsleistung des Treuhänders bietet dabei kompetente Hilfe. Die erste Aufgabe besteht in der Festlegung des eigentlichen Stiftungszwecks. Anschließend muss die Höhe der Kapitalausstattung bestimmt werden, die diesem Zweck gewidmet werden soll. Mit Hilfe der erfahrenen Stiftungsexperten ist dann die Erstellung einer geeigneten Stiftungssatzung keine Schwierigkeit mehr. Diese Satzung ist jetzt nur noch zu unterschreiben und bei den Behörden einzureichen, das Stiftungsvermögen wird auf ein gesondertes Bankkonto übertragen.
Im nächsten Schritt kann bereits mit der praktischen Umsetzung des Stiftungszwecks begonnen werden. Spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Stiftungsagentur übernehmen bei diesem Gründungsakt die erforderlichen Korrespondenzen und Behördenkontakte. Sie helfen auf Wunsch auch schon im Vorfeld bei der Definition der gemeinnützigen Zielsetzung. Schließlich soll die neue Stiftung für lange Zeit eine sinnvolle gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Ausführliche Informationen zur Stiftungsgründung lassen sich einer Broschüre entnehmen, die gegen einen rückadressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag angefordert werden kann (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel: 02131 – 525 130, www.stiftungsagentur.de bzw. www.stiftungskooperation.de).

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