Windenergie – eine lohnende Investition? – Voraussichtlich jedenfalls nicht für die Anleger der Windreich AG

Windenergie - eine lohnende Investition? - Voraussichtlich jedenfalls nicht für die Anleger der Windreich AG

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Die Staatsanwaltschaft ermittelt und betroffene Anleger der Windreich GmbH (vor ihrer Umwandlung Windreich AG) rechnen mit erheblichen Verlusten!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte äußert sich zu den neuesten Entwicklungen bei der Windreich GmbH wie folgt:

“ In Zeiten der Energiewende nahm eine Vielzahl von Kapitalanlegern an, dass die Investition ihres Geldes in Windparks nicht nur gut für die Umwelt sein wird, sondern auch eine erhebliche Rendite abwirft. Regenerative Energien waren im Trend und galten als visionäre Kapitalanlage. Der Fall der Windreich GmbH zeigt nun aber, dass Kapitalanleger selbst im Bereich der vermeintlich zukunftsträchtigen erneuerbaren Energien nicht vor finanziellen Verlusten bewahrt sind.“

Die Windreich GmbH und ihre Unternehmensanleihen

Die Windreich GmbH nahm ihre Anfänge im Jahr 1999. Auf ihrer Homepage pflegt das Unternehmen sein Image als innovativ, ökologisch, ökonomisch, technisch versiert und nachhaltig. Selbstverständlich gewinnt man so das Interesse und Vertrauen der potentiellen Kapitalanleger.

Die Windreich GmbH hat zwei Anleihen emittiert. Die Windreich- Anleihe 2010 (WKN A1 CR MQ) hat ein Emissionsvolumen von bis zu 50 Millionen EUR. Es handelt sich um eine Inhaber-Teilschuldverschreibung. Das Unternehmen wirbt nach wie vor mit einem Rückzahlungskurs von 100 %. Der Anleger soll einen jährlichen Zins von 6,5 % zu erwarten haben. Bei der zweiten Anleihe handelt es sich um die Windreich – Anleihe 2011 (WKN A1H3V3) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 75 Millionen EUR. Auch für diese Inhaberteilschuldverschreibung verspricht die Windreich GmbH einen jährlichen Zins von 6,5 % und einen 100 %-igen Rückzahlungskurs.

Tatsächlich besteht jedoch begründeter Anlass für die Befürchtung, dass die Anleger mit hohen Verlusten zu rechnen haben. Nach dem veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens zum 30.06.2012 betrug das negative Konzernergebnis ca. 26 Millionen EUR, welchem lediglich ein Umsatz von rund 33 Millionen EUR gegenüber stand. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens hingegen sind beträchtlich und wurden mit 479 Millionen EUR angegeben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Es war am 06.03.2013, als eine 35 Mann starke Gruppe von Beamten des Landeskriminalamtes die Hauptverwaltung der Windreich GmbH sowie vier Privatwohnungen durchsuchten. Anlass für die Durchsuchungen war der Verdacht, dass das Unternehmen seine Bilanzen durch Überbewertung von Vermögenspositionen manipuliert hat und sogar möglicherweise nicht davor zurückschreckte, Umsätze zu erfinden und Forderungen zu fingieren. Im Visier der Ermittlungsbehörde stehen insbesondere ehemalige Vorstandsmitglieder.

Welche Rolle spielt dabei die Sarasin Bank?

Nach Medienberichten wurden die Windreich-Anleihen in einer Vielzahl von Fällen von der Sarasin Bank Kunden und damit potentiellen Anlegern empfohlen. Im Vertrauen der Fachkundig- und Vertrauenswürdigkeit der Bank, ließen sich viele Kunden von der Sicherheit und Rentabilität dieser Unternehmensanleihe überzeugen und zeichneten diese.

Nunmehr kritisieren die Kunden der Sarasin Bank, dass diese sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt habe.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die betroffenen Anleger ?

Nach der sog. Bond-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Kapitalanlageberater oder Anlagevermittler dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Beratung des Anlegers vorzunehmen. Diese Beratung muss sowohl anlage-, als auch anlegergerecht erfolgen. Hierzu hat der Anlageberater über sämtliche Risiken aufzuklären. Insbesondere kann sich ein Anlageberater, der eine fehlerhafte Beratung vorgenommen hat, durch das alleinige Berufen auf das Emissionsprospekt nicht von seiner Haftung freisprechen. Eine Haftung der Bank für Falschangaben ihres Beraters ist daher ebenso denkbar, wie die Haftung eines freien Anlageberaters bei Vorliegen einer Falschberatung.

Die Windreich GmbH zeigt in Ihrem Organigramm auf, dass sie sich für ihre „Onshore“ Windanlagen Vertriebsunternehmen bediente. Daher muss sie sich nach § 278 BGB eine etwaige Falschberatung durch die Kapitalanlageberater zurechnen lassen. Dies kann für die betroffenen Anleger ebenfalls zur erfolgreichen Durchsetzung seiner Ansprüche verhelfen.

Zu prüfen ist zudem, ob eine wirksame Widerrufsbelehrung vorliegt. Zumindest dann, wenn die Anlage dem Anleger bei sich zu Hause oder an dessen Arbeitsstelle vermittelt wurde, ist ein Widerrufsrecht denkbar.

Zuletzt gilt selbstverständlich die Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs und verdeckten Innenprovisionen, welche ebenfalls zu einem Rückabwicklungsanspruch gegen die beratende Bank führen kann.

Betroffene Anleger der Windreich GmbH sollten die Entwicklung beobachten, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, der auf Grund seiner jahrelangen Berufserfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht fachlich spezialisiert ist, um gegebenenfalls vorbereitet zu sein, um damit große finanzielle Verluste entgegenwirken zu können.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

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